Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 26 (1877)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Mardochai ben Hillel, sein Leben, seine Schriften und die von ihm citirten Autoritäten
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 527 (sequence 11)
- Language
- German
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fein Leben, sein« Schriften und die von ihm citirten Autoritäten. 827 ist entschieden die correntere und ursprüngliche re Redaction oder doch jene, welche sich der F o r in a in rn eisten nähert, welche M a r d och a i seinem Buche z u g e b e n beabsichtigte, was sich schon aus dem Umstande ergiebt, daß der eigenmächtig gekürzte rheinische Mardochai, wie wir gesehen haben, nach ihm ergänzt wurde, er selber aber keiner Ergänzung durch Nachtraglrche Halachot bedurfte. Der östreichische Mardochai hat auch keine nachweisbar fremde, später eingedrungene Bestandtheile, wie sie der rheinische hat; dafür aber in den הלב'ארץ ישראל וחלה in der Behandlung des achten Kapitels v. Sebachim und in den ליקוטי מיימוני Schriften, welche dort fehlen, die aber Mardochai entweder selber verfaßt, oder doch unigearbeitet und zur Aufnahme in sein Buch, in welchem er sich wiederholt auf sie bezieht, bestimmt hatte.'). Eine richtige Beurtheilung des Buches des Mardochai und die richtige Verwerthung der in demselben niedergelegten reichhaltigen halachischen, geschichtlichen, cultur- und literar-historischen Notizen a) wird sich erst dann als möglich erweisen, wenn ') S. ob. S. 522. י) Diese Notizen aufzusuchen und zu verwerthen, ist nicht Zweck dieser Arbeit. Manches Diesbezügliche dürfte sich übrigens bereits aus dem Bisherigen ergeben haben! die geschichtlichen und literac-historischen Notizen sind ziemlich vollständig in dem folgenden IX. Abschn. gegeben. Einige andere, die eulturhistorisches Interesse haben, seien hier kurz angedeutet. So ergiebt sich aus einer, in Ed. allerdings bis zur Unverständlichkeit eorrumpirten, Stelle in Jebam., daß sich die deutschen Juden an dem von Böhmen aus schwunghaft betriebenen Sclavenhandel betheiliget haben. Die Stelle lautet in der Ausg. v. Riwa, das. §. 62: זה שלקחו רבו ע"מ שלא למולו ואותן בני כ ה ם, was die späteren Ausgg., das. IV. 42 in ואותם כ נ י ם בחבש verballhornt haben; die richtige Leseart steht in B. und W.: ואותן כני ביהם.—Aus Beza V. 696 erfahren wir, das; es zu den Zeiten Elieser b. Joel Ha-Lewi's, den B. und W. als Quelle für die betreffende Stelle eitiren, Brauch war, das sogenannte Schulklopfen, entgegen der später allgemein üblichen Praxis, auch am