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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1877-01-01 · Heft 9 · p. Seite 408

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
26 (1877)
Issue
Heft 9
Article
Zur Geschichte und Chronologie Agrippa's II, der Procuratoren und der Hohenpriester seiner Zeit
Date
1877-01-01
Page
Seite 408 (sequence 8)
Language
German
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108־ Zur Geschichte und Chronologie Agrippa's II, dahin geeint war und nur einem einzigen Procurator unterstanden hatte. Die Ernennung beider erfolgte — nach Josephus Andeutung — im I. 48. In diesem Jahre wurde Messalina umgebracht, und Agrippina begann ihre Jntriguen spielen zu lassen, um Kaiserin zu werden. Am nachdrücklichsten unterstützte sie Pallas (Tacitus Annal. 12, 2). Es war Gegenstand des eigennützigsten Eifers unter Claudius' Freigelassenen, dem Kaiser eine neue Gemahlin und Beherrscherin vorzuschlagsn (Tacitus das. 1). Orto apud libertos certamiae, qui diligeret uxorem Claudio. Pallas' und Agrippina's Schlauheit waren vom Erfolge gekrönt. Pallas hat aber nicht uneigennützig gerathen, er war, wie gesagt, niit Agrippina auf's innigste verbunden. Er wollte auch seinen Bruder zum Procurator Judäa's befördert wissen — und Agrippa stand ihm darin kräftig bei. Sobald die Entscheidung getroffen war, daß zwei Procuratoren über Judäa ernannt werden sollten, mußte Tiberius Alexander abberufen werden, der sämmtliche Theile Judäa's verwaltet hatte. Man kann also annehmen, daß dessen Amtsentsetzung und die Eruennung von Cumanus' über Judäa und Samaria und Felix' über Galiläa nach Messalina's gewaltsamen Tod erfolgt ist, nach Herbst 48. — Tib. Alexander hat also von 45 bis Ende 48 fungirt. Wie lange diese beide gegnerischen Procuratoren gemeinschastlich gewirthschaftet haben, ist von Josephus nur angedeutet. Er erzählt gewissermaßen als gleichzeitig: Claudius sandte Felix zum Verwalter von Judäa und beschenkte Agrippa mit Philipp's Tetrarchie nach vollendetem 12. I. von Claudius' Regierung (in jüd. Kr. bemerkt er, daß Felix sämmtliche Landestheile unterstellt wurden, d. h. daß sie wieder vereinigt waren). Wir haben gesehen, daß eine gemeinschaftliche Abmachung unter Agrippina, Pallas, dem König Agrippa) und den judäischen Delegirten stattgefunden haben muß, Cumanus' Verurtheilung

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