Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 26 (1877)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Zeit der Anwesenheit der adiabenischen Königin in Jerusalem und der Apostel Paulus
- Date
- 1877-01-01
- Page
- Seite 293 (sequence 5)
- Language
- German
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und der Apostel Paulus. 293 am Sabbatjahre brach liegen lassen? Dieses Elementare ans der biblischen und pharisäischen — oder rabbinischen Gesetzes׳ Vorschrift sollte doch bekannter sein. Der Passus will in der That etwas ganz anderes anssagen. Paulus macht den Galatern zmn Vorwurf, daß sie noch in Heidenweise den Elementen (oxov/ßla) dienen und Mondzeiten und Zahre beobachten 1). Dieser Beweis, daß der Galaterbrief im I. 55 (oder nach Hausrat!) im I. 53), an einem Sabbatjahre geschrieben sei, und daß demzufolge Pauli Bekehrung 14 (oder 17) Jahre vorher erfolgt sein müsse, beruht also ans Unkenntniß der Verhältnisse und sollte nicht mehr geltend gemacht werden. Der zweite fast allgemein ausgestellter Beweis sollte von denen, welche nach 1868 über diesen Punkt geschrieben haben, nicht mehr angeführt werden; beim nach den bekannt gewordenen Resultaten der nabataischen Münzen ist gerade das Gegentheil ermiesen, daß Paulus nicht vor 3 9 in Damaskus oder vielmehr nicht in Gefahr gewesen sein kann. Das angebliche Argument wird nämlich aus dem Korintherbries entnommen, wo Paulus schreibt, der judäischeEth- »arch des Königs Aretas habe ihn in Damaskus bewachen lassen a). Nun wird behauptet, Aretas habe Damaskus in Folge des Krieges mit Herodes Antipas kurz vor Tiberius' Tod 37 verloren; folglich müsse Paulus vor diesem Jahre in Damaskus gewesen und also vor Tiberius' Todesjahr sich bekehrt haben. Allein die nabatäischen Münzen, welcher der Herzog de Lüpnne und der Graf 's Sonderbar ist es, das; Hausrath diesen V. richtig aus heidnische Sitten bezieht (Neutest. Zg. III sä. 2 S. 188), aber in Widerspruch mit sich selbst ihn an einer anderen Stelle doch auf das Sabbatjahr bezieht S. 174, und auch dieses als chronologisches Moment anfstellt (5. 03 N.). *) II Korinthbr. 11, 32: 'Ev Jaf.M<rx0) b sth'äQxijS * *Agsxa 10׳v ßatnXemg syigoögei tctjv tkYLlv, 7uäaat jxs 5671 on>.