Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 25 (1876)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die Abfassungszeit des Pseudo-Aristeas
- Date
- 1876-01-01
- Page
- Seite 305 (sequence 17)
- Language
- German
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'־(_'■ Die ÄbsaMndsM des Pseüdo-AristeM 305 <;־;: vom Parteistandpunkt aus verewigt haben. Wenigstens im ersten Drittel seiner Regierung zeigte er sich als bescheidener und gerechter Regent. Im Jahre 774 u. v. (21 post) wurden Mei Delatoren aus dem Ritterstande, welche den Prätor Magius Caenecilianus des Majestätsverbrechens angeklagt haben, auf Anregung des Kaisers und durch das Dekret des Senats bestraft (Tacitus Annal. 3, 38). Auf diese Strenge gegen die Angeber bezieht sich unstreitig der Passus im Aristeasbrief: ״Recht thut euer König, welcher solche hinrichten läßt, wie wir vernehmen". Folglich ist dieser Brief in den ersten Regierungsjahren des Kaisers Tiberius verfaßt worden (um 15—21), und als ihn Philo benutzt hat, war beinah ein Menschenalter dähingegangen, so daß er ihn als alte Quelle betrachten konnte. Unter Casus kann die Abfassung nicht fallen, weil dieser nur kaum acht Monate den Schein eines guten Regenten gegeben, und weil von ihm nicht berichtet wird, daß er die Delatoren bestraft, sondern lediglich die Äußerung gethan hat, daß er ihnen nicht fein Ohr leihen würde (Sueton Caligula 15). Man kann noch zur Unterstützung den Namen des Hohenpriesters Eleasar anführen, dem der Aristeasbrief eine wichtige Rolle zutheilt. Warum gerade diesen unter den Hohenpriestem der nachexilischen Zeit seltenen Namen? Gerade in der nachherodianischen Zeit gab es zwei Hohe- Priester dieses Namens: Eleasar Sohn Boethos und Eleasar Sohn Anans (Jos. Alterth. XVII, 13, 1; XVIII, 2, 2). Der Letztere sungirte unter Tiberius, wurde von dem Procurator Valerius Gratus eingesetzt und fungirte etwa um 16—17 post. Könnte man annehmen, daß der Aristeasbrief gerade während der Funktion dieses Hohenpriesters verfaßt wurde, dann wäre das Jahr der Abfassung gefunden. Ist er erst in Tiberius' Zeit entstanden, so ist es nicht auffallend, daß-in Alexandrien noch manche Einrichtungen und Benennungen aus der Zeit der Ptolemäer in Erinnerung geblieben waren, welche der Verf. nur deßwegen angebracht hat, um seinem Staat«I, Monatsschrift XXV. 8. 20