Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 25 (1876)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die jüdischen Ethnarchen oder Alabarchen in Alexandria
- Date
- 1876-01-01
- Page
- Seite 246 (sequence 6)
- Language
- German
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II 4) bezeugt, und folgt vielleicht auch aus Philo's eigenen Morten (M. II 646): sicrö mxvQtyöv leqdv etr'ishXöiivp)״ ev%0fievog ,xai dvömv, wenn in Aktivum üvuv, der Begriff: selbst die Opferhandlung zu begehen, liegt. Die Arabarchen, die die ersten nach dem Geschlechts (und dem Reichthum) waren, waren es nur deßwegen, weil sie von den Ahroniden abstammten. Der judäische Hachadel gehörte in der Zeit lediglich dem ahronidischen Geschlechts. Da die Arabarchen wegen ihrer Abstammung, ihres Ansehens und ihres Reichthums die ersten unter den Judäern waren, so verstand es sich von selbst, daß sie die Ethnarchen der alexandrinischen Gemeinde wareri, da ohnehin die Identität der Alabarchen und Ethnarchen'׳) als erwiesen gelten kann (o. S. 217), Sollten sich die übrigen ägyptischen Gemeinden ihnen nicht untergeordnet haben? Ganz .׳ ohne Zweifel. Bot ja der Arabarch als Hohepriester des Omastempels zugleich politischen Schutz und geistlichen Halt. Betrachten wir jetzt noch eine dritte Seite des Arabarchen. Josephus (contra Apionem II 15) theilt mit, daß die ägyptischen Könige den Judäern Alexandriens wegen ihrer Treue die Bewachung des Flusses anvertraut und daß die Römer ,ihnen dieses Privileginm bestätigt haben. Maxime vero eos iidem olim a re gib us dadain conservare voluerunt (imperalores)’ id est, fluminis custodiam totiusqüe custodiae, ijequaqua mhis rebus indignos esse judicantes. Diesen jedenfalls corrumpirten Paffus hat Schürer glücklich emen- Z dixt und ihn dadurch zu einem wichtigen historischen Zeugniß gemacht (a. a. O. S. 38); tlumiuis custodiam, totiusque oustodiae emendirt er richtig in Rückübersetzung rijv tov nozafioti (pvAaxijV xai üaAäffffVjg; aus &aAä<r<frjg wurde (pvAaxrfi und daraus custodiae. Es folgt also aus diesem s, daß den Judäern Alexandriens die Obhut