Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 25 (1876)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Gemeindeverfassung der Karäer in Konstantinopel
- Date
- 1876-01-01
- Page
- Seite 77 (sequence 5)
- Language
- German
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Zur Gemeindeverfassung der Karäer in Konstantinopel. 77 . me Verordnung zu erneuern hatten. Gegen ihre Entscheidung mb es keine Appellation. Das betreffende Statut lautete: ״Wenn sich irgend eine Meinungsverschiedenheit oder Entzweiung in Bezug auf allgemeine Angelegenheiten in der Gemeinde Herausstellen, oder wenn der Zeitpunkt der Erneuerung einer Verordnung kommen sollte, dann haben die derzeitigen Vorsteher gemäß der vorangehenden Verordnung fünf Männer aus der Gemeinde zu ernennen, an deren Ausspruch man sich halten müsse."') 4. Renitenz. In Renitenzfällen war die betreffende Person, nicht nur dem schweren Banne, mit welchem die Statuten eingeleitet wurden, sondern auch einer Geldstrafe von 60t) Aspern — 12 Dukaten verfallen. Das Statut lautet: - ״Wer gegen irgend etwas freventlich handelt, muß jedesmal 600 Aspern bezahlen." 9) vr. Heinrich Iaulus. אט יקרה שוט חלוקה והפרש בתיך הקהל שיהיה כללי אז יגיע זמן (י של שוט הסכמה מהסכמות הקהל וירצו חקהל לחדשה שימנו הממונים שבזמן חמשה אנשים מהקהל לפי ההסכמה הקדומה ועל פיהם יר־זנדזגו י־־גין .זר אתם .ומי שיזיד ועשה מא׳ מאלה יפרע ככל פעם שש מאות לכנים י»