Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Frankfurt a. M. unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 401 (sequence 17)
- Language
- German
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unter Kaiser Maximilian Lurch Pfefferkorns Angeberei. 401 tercessions (sind ihnen die Schriften zurückgegeben worden.') Maximilian scheint von vielen Seiten in die Enge getrieben worden zu sein, und hat in Folge dessen das dritte Mandat erlassen, den Juden ihre Bücher zurückzugeben, ein Mandat, das den Wankelmnth und die Bestimmbarkeit seines Charakters docttmentirt. Es lautet in den Aktenstücken: ״Wir Maximilian . . . erbieten den ehrsanren unfern des Reiches lieben Getreuen, Bürgermeister und Rath der Stadt Frankfurt . . . Wir haben aus merklichen Ursachen uns dazu bewegt die Commission so wir an Uriel, Erzbischof zu Mmz . . . von wegen etlicher Bücher, so die Jüdischheit im Reich brauchen und jetztund hinter euch erlegt seien, ausgehen lassen, haben ausgehebt und seiner Lieb befohlen in beredten Sachen früher nit zu handeln, noch processireu bis auf unfern weitern Befehlig, daneben auch der Jüdischheit zu verlassen, dieselben Bücher so bisher zu euer» Händen erlegt worden feien, wiederum zu ihren Händen und Gebrauch zu überantworten, dergestalt, daß dieselden Bücher all und jedes besonder, was sie inhalten, aufgezeichnet und darüber Gelob von Juden genommen werden, solche Bücher in ihren Synagogen, Schulen und Häusern unverändert zu brauchen und sonst nirgend zu wehren oder zu thun bis zur Vollendung unseres Vornehmens und Beschau derselben Bücher. Demnach empfehlen wir euch mit Ernst, geben euch das auch unsere Macht Hiemil, daß ihr alle Bücher, so viel hinter euch erlegt seien, den Juden wiederum überantwortet und dabei Gelob von ihnen übernehmt, solch Bücher in ihren Synagogen ... zu brauchen und sonst nirgend zu schicken, führen oder tragen, wo sie aber anders damit handeln, würden wir geursacht, dieselben Bücher wiederum von ihnen nehmen zu lassen. Das ist unser ernstlich Meinung. Gegeben in unserer Reichsstadt Augsburg 23. Mai unseres Reichs des Römischen 25". (1510) Zur Ergänzung mag noch hinzugefügt sein, daß dieses Man- '> das. Frankel, Monatsschrift WV. 9. 26