Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 9 · p. Seite 394

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 9
Article
Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Frankfurt a. M. unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei
Date
1875-01-01
Page
Seite 394 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829458-2829468-2868871--16352-2868903
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

394 Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Franks, a. M. den entscheiden zu lassen. Zu diesem Zwecke hatte er den Erzbischof von Mainz allein mit der Commission betraut, dessen Judensreundlichkeit ihm bekannt war. Tie jüdischen Anwälte hegten dadurch die Hoffnung, daß die bereits confiscirten Bücher ihnen wieder zurnckerstattet werden würden. Dann aber wehte ein anderer Wind. Pfefferkorn wurde wieder in den Vordergrund gestellt, und außer ihm sollten noch der Täufling Victor von Karben und der Ketzerrichter Hochstraten zu der Prüfungscommission zugezogen werden. Diese sind ohne Zweifel von Pfefferkorn in Vorschlag gebracht worden; auch Neuchlin ist wohl von ihm genannt worden, weil er von ihm nach dessen Antecedentien ein ungünstiges Urtheil über den Talmud und die jüdischen Schriften erwartet haben mochte. In dieser Ernennung bestimm- 1er Persönlichkeiten lag eigentlich ein Mißtrauen gegen den Erzbischof von Mainz, daß er die Angelegenheit zu Gunsten der Juden entscheiden könnte. Tie Umstimmung spiegelt sich in dem zweiten Mandat vom 10. Nov. ab, dessen Inhalt den jüdischen Anwälten bekannt geworden war. — Das zweite, was daraus hervorgeht, ist, daß Juden zu einer Disputation über den Inhalt der Schriften zugezogen werden sollten. Dieser Umstand wird in dem Berichte öfter hervorgehoben. Das liegt besonders in den Worten: ועור כתב תיור והגבלת היום באותו כתב לכל הנוכרים בהמנדאט הראשונה שיבואו על ט״ו שבט ע״ר לפ״ק או כחם להתוכח ולירד בדין עם המומר. Das Wort תיור bedeutet ein Geleitschreiben, sauve ereduits, für die Juden, die sich zur Disputation einfinden sollten. Diese Zuziehung der Juden ist auch im Mandat vom 10. Nov. angedeutet: ״darauf die Jndischheit von Frankfurt vor dich und dieselben erforderst, die Bücher, so ihnen in nächster Handlung genommen sein, auch die ihnen darauf Pfefferkorn Anzeigung thun wird, erkundst und erforschest." Und in der lateinischen Uebersetzung: ״insuper Judaeos de Frankfordia ad te atque illos. aecersas.“ Es kann nichts Anders bedeuten, als daß die Juden zu ihrer Vertheidigung zugezogen werden sollten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.