Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- [Rezension] / F. G.
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 378 (sequence 2)
- Language
- German
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378 Recension. Wenig beweist der V. durch die allegoristrende Auffassung des Gottesnamens und Amalek, S. 13 19. Deutlicher tritt die Lehre von Kampf ums Recht in den talm. privatrechtlichen Aussprüchen Megilla p. 25 Ketubot 84 Baba Batra 34 Aschen z. St., endlich B. Kama 27: עביר אעש רינא לנסשיה zum Vorschein, vgl. Grätz G. d. I. IV S. 233. Etwaige, zur Nachgiebigkeit mahnenden Stellen, wie Gittin 7 stammen aus einer Zeit, da man die Widerstandsleistung wegen ihrer gefährlichen Folgen zu unterdrücken bestrebt war. Schm, begegnet S. 14 dem Einwande, der aus den prophetischen Friedensverheißungen gegen dieses Princip erhoben werden könnten. Allein jene setzen, wie es auch aus Ps. 85, 12, Zes. 2, 4 Zach. 8, 16—18 hervorgeht, schon das vervollkommnete Rechtsbewußtsein voraus. Wir können jedoch dem V. nicht beipflichten, wenn er S. 7 den Grund der mangelhaften Ausbildung des Staats- und Strafrechtes im Talmud darin findet, weil ihm nach der Auflösung politischer Selbstständigkeit blos ein historisches Interesse bewahrt wurde, da doch die meisten dies bezüglichen Disputationen in der Hoffnung auf eine möglichst baldige Ausübung der Gerichtsbarkeit gehalten wurden. In der stilistischen und zugleich wissenschaftlichen Darstellung bleibt diese verdienstliche Arbeit nicht hinter den übrigen Werken Sch.'s zurück. Es wäre zu wünschen, daß sie den Weg zur Bearbeitung des jüd. Rechtsgebietes gebahnt haben möge, (wie auch Herr vr. Schmiedl daselbst ein größeres, Wissenschaftliches Werk ״Vergleichende Studien zum jüd. und röm. Recht" in Aussicht stellt), auf welche lohnende Beschäftigung Zunz in seinen Ges. Schriften S. 9 bereits aufmerksam gemacht, und zu der Frankel in seinem ״gerichtlichen Beweis" vielfach vorgearbeitet hat. Sicherlich hätte die vorl. Arbeit durch Benutzung dieses wichtigen Werkes viel gewonnen. F. G.