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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 8 · p. Seite 377

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 8
Article
[Rezension] / F. G.
Date
1875-01-01
Page
Seite 377 (sequence 1)
Language
German
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Aecemsion. 377 Wecenston- Die Lehre vom Kampf um's Recht im Verhältniß zu dem Judenthum und dem ältesten Christenthum von vr. A. Schmied!- Wien 1875. Verlag der Brüder Winter. ■ 1So wett auch die Meinungen der verschiedenen Bibelforscher über die praktische Bedeutung des Mosaischen Rechtes auseinandergehen, daß Michaelis ihm wegen seiner nationalen Eigeuthümlichkeit jede Anwendbarkeit für andere Völker abspricht, während Grotius es wegen seiner Naturähnlichkeit immer und überall verwirklicht wissen will, Thatsache ist es, daß viele später entwickelten Rechtsbegriffe auf die ihm zu Grunde liegende Rechtsidee sich zurückführen lassen. Dies bei einem einzelnen Falle nachzuweisen, daß nämlich die von dem berühmten Rechtsgelehrten Pros. Jhering aufgestellte Theorie vom Kampfe ums Recht im jüd. Schriftthume bereits zum Ausdruck gelangte, ist der Zweck vorliegender Abhandlung. Von dem Grundsätze ausgehend, daß der Schwur zur Geltendmachung des Rechtes nach jüd. Gesetze Pflicht ist, führt der V. an vielen Belegstellen die von den Evang. bestrittene, biblische Ansicht durch, daß die Behauptung des Rechtes gegen jeden Verletzer desselben der Verzichtleistung auf die Abwehr vorzuziehen sei. S. 15 weist Sch. mit Recht darauf hin, daß im Judenthum Gottes- und Rechtssache denselben Gedanken in sich vereinen, daß also Kampf für den Ewigen und Kampf ums Recht gleichbedeutende Ausdrücke seien. Allerdings betrachtet Jhering, Geist des röm. Recht's S. 110, 243 das sogenannte göttliche Recht von einem diese Anschauung ausschließenden Gtz? sichtspunkte.

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