Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 351 (sequence 8)
- Language
- German
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Die russische Gese tzgebung in Bezug auf die Juden. 351 wählen. Die jüdischen Handwerker dürsten in die betreffenden Zünfte ausgenommen werden. Kurz in sämmtlichen Gemeindeangelegenheiten, welche die städtischen Beamten und Bürger betreffen, so wie in der Regulirung der städtischen Einkünfte und Ausgaben konnte nichts ohne die Betheiligung der Beisitzenden von der Mitte der Juden unternommen werden; — ein glückstcher Zustand, dessen die Juden im russischen Reiche noch bis jetzt sich erfreuen. (Siehe über diesen Nennet und seine Schrift den Aufsatz: Zur Geschichte der westrufsischen Juden von A. L. in Lwreskajs Bibliothcka T. IV S. 659.) Studien über die Hosifta XL Von D1-. A. Schwarz. (Fortsetzung.) Alinea 7, das weder im Babli *) noch im Jeruschalmi zu finden ist, scheint beim ersten Anblick ans einein entlegenen Gebiete sich hierher verirrt zu haben; denn es ist nicht abzusehen, welche Jdeenassociation den Tofifta-Redacteur darauf geführt haben mag, im Traktat Schekalim die zu Opfergaben nicht verwendbaren Gegenstände aufzuzählen. Hyperkritiker würden sicherlich nicht viel Federlesens mit diesem Alinea machen und es einfach eliminiren. Und dennoch ist es eben so gut wie Alinea 6 b hier am Platze! Man darf sich nur nicht blindlings von ') Anklänge «n diese Tosifta finden sich wohl Pesachim 48! aber gerade dies« Anklänze zeigen, daß der Talmud von unserem Alinea nichts weiß. Dort heißt es ממשקה ישראל מן המותר לישראל מכאן אמרו אין טביאין נסכים מן הטבל.