Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 24 (1875)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die russische Gesetzgebung in Bezug auf die Juden
- Date
- 1875-01-01
- Page
- Seite 311 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2829132-2829458-2829466-2868740--16252-2868776- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die russische Gesetzgebung in Bezug auf dis Juden. 311 büchern die russischen Juden speciell betreffenden Erlasse befriedigt ein schon längst in christlichen und jüdischen Kreisen empfundenes Bedürfniß. Die Spärlichkeit der Berichte über den Zustand der Juden in Rußland erhöht noch die Wichtigkeit einer solchen Sammlung. In keinem europäischen Staate sind die Verhältnisse der Juden, in der Vergangenheit wie in der Gegenwart, mit solch tiefer Dunkelheit bedeckt, wie im russischen Reiche. Daher begrüßen wir mit um so größerer Freude solche Arbeiten, die einiges Licht in diese dichte Finsterniß hineinbringen können. Die Veröffentlichung der angeführten Sammlung bewegt uns unwillkührlich, einen prüfenden Blick auf das Verhalten der russischen Regierung zu ihren israelitischen Unterthanen zu werfeu, welches aus diesen in chronologischer Reihe aufgeführten Gesetzesbestimmungen mit großer Deutlichkeit hervorgeht. Bevor wir uns aber den einzelnen in dieser Sammlung enthaltenen Verordnungen zuwenden, wollen wir einige Beobachtungen über die charakteristische Eigenthümlichkeit, welche die russische Gesetzgebung in Betreff der Juden kennzeichnet, mittheilen, welche sich jedem unparteiischen Leser von selbst ausdrängen. Aus den 1073 seit der Gesetzgebung des Czaaren Alexius (1649) bis auf das Jahr 1873 getroffenen Verordnungen, welche entweder unmittelbar die Juden betreffen oder aus deren Inhalt und Form eine Gleichberechtigung derselben mit den Anhängern anderer Confessionen oder eine Schmälerung ihrer Rechte hervorgeht, ist für den aufmerksamen Beobachter leicht ersichtlich, daß der eigentlich confessionelle Haß, der fast in allen europäischen Staaten den meisten Theil der grausamen Gesetze gegen die Juden ins Leben rief, in diesen zahlreichen Erlassen der russischen Regierung eine ganz untergeordnete Rolle spielt. Dafür aber hat sich der Gedanke von den! Nachtheil und Schaden, den die Juden den socialen Jntereffen des Landes und dessen Bewohnern zufügen, nirgends mit solch überzeugender Kraft und auf so