Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 7 · p. Seite 293

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 7
Article
Aktenstücke zur Confiscation der jüdischen Schriften in Frankfurt a. M. unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei
Date
1875-01-01
Page
Seite 293 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2829132-2829458-2829466-2868738--16231-2868758
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

unter Kaiser Maximilian durch Pfefferkorns Angeberei. 283 vielmehr, wie sich voraussetzen läßt, eine rührige Thätigkeit ent» wickelt haben. Nicht blos die zunächst davon betroffene Gemeinde von Frankfurt, sondern auch die nicht in Mitleidenschaft gezogene Gemeinde von Regensburg sandte Abgeordnete an den Kaiser und sorgte für Beweismittel, um die Anklagen zu vereitel». Als Abgeordnete, welche die Sache der Juden beim Kaiser vertraten, werden Jonathan Lewi Zion und Isaak Triest genannt, aber auch noch andere Männer werden als eifrige Verfechter genannt. Zu »reiner freudigen Genugthuung werden-meine Combinationen und Vermuthungen bezüglich einiger Monrente in dieser Episode durch diese Aktenstücke glänzend bestätigt. Sie bestätigen zunächst meine Angabe, daß Pfefferkorn ein erzgemeiner, unwissender, auch des hebräischen unkundiger Wicht gewesen ist. Diese Thatsache muß gegenüber der eigenthümlichen ״Rettung" hervorgehoben werden, welche der jüngste Biograph Reuchlins Pfefferkorn zu Theil werden ließ (L. Geiger, Johann Reuchlin 1871, S. 209 fg.). Pfefferkorn war allerdigs nicht, wie ich aus den Quellenschriften vermachet habe, ein Schächter, aber stand um noch einige Grade tiefer, er war ein M e tz g e r. Nicht blos die jüdischen Aktenstücke bezeichnen ihn als solchen טריפה ק צ ב, sondern auch das Zeugniß des Herrn von Gutenstein (Nr. 4). Und gestohlen hat er auch, obwohl er es leugnete und nur eingestand, des Diebstahles angeklagt gewesen zu sein (s. Graetz Geschichte B. IX S- 75 fg. Note). Er hat nicht bloß gestohlen, sondern ist auch eingebrochen und ist beim Einbruch ertappt und von Herrn von Gutenstein in das GefängNiß gebracht worden (das.). — Da er seines Handwerkes ein Metzger war, so war er selbstverständlich auch im Hebräischen oder Jüdischen ein Idiot. Das beweisen schon seine kauderwelschen Citationen (Graetz Geschichte das. Note S. XXII). Sein Prahlen mit jüdischer Gelehrsamkeit ist eben so erlogen, wie Vieles, das er gesprochen und geschrieben. Geschrieben? Hat er je etwas geschrie-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.