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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1875-01-01 · Heft 6 · p. Seite 280

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
24 (1875)
Issue
Heft 6
Article
Studien über die Tosifta II
Date
1875-01-01
Page
Seite 280 (sequence 7)
Language
German
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28Ö Studien übet dis Tosifta II. stern die Schekelsteuer erhebenaber die Kohanim protestirten gegen eine solche Zumuthung, indem sie darauf hinwiesen, das; sie der ב׳ לחם und der Schaubrote verlustig gingen, sobald diese auch aus ihrem Gelds bestritten würden. ') Alinea 3 knüpft an Mischna S an, ohne jedoch den eigentlichen Gegenstand, um den es sich hier handelt, auch nur zu berühren. Zu der mischnaitischen Entscheidung, daß man von Samaritanern und Heiden keine Schekalim annehmen dürfe, weiß der Tosifta-Redakteur nichts zu bemerken, dafür aber hält er es für geboten, die Controverse zwischen R. Josö dem Galtläer und R. Akiba aus Sifra zu 22, 18 mit der Bemerkung einznführen, daß man von Heiden Opferthiere ohne Scrupel kaufen dürfe. In diesem Passus muß, wie die Beweisführung R. Aktba's im Sifra zeigt und auch nach Menachoth p. 73 das Wort ושלמים gestrichen werden; mithin ist in der Mischna UNter dem Ausdruck כל שנידו־ ונידב מקבלין מיק einzig und allein עולוז zu verstehen. Die voraufgehenden Worte אבל נדרים ונדמח ובו' sprechen allerdings dafür, daß der Mtschna-Redakteur die Ansicht R. Josä's, des Galiläers, acceptirt habe, indeß berechtigt die eigenthümliche Fassung der ganzen Mischna, die schon den palästinensischen Amoräern zu subtilen Dtstinctioneu Beranlassung gegeben, diese Worte umsoeher für eine spätere Interpol«- tion zu betrachten, als sie in der jerusalemischen Mischna in Wirklichkeit fehlen. Der Schluß dieses Alinea, nach welchen! heidnische Spenden für den Tempel-Fonds (בדק הבית) schließlich doch angenommen werden, wird in verschiedenen Boraitoth des Babli, *) die Alle auf die Tosifta zu Sebachim o. 5 zurückzuführen sind, des Näheren begründet. ») Wie man sich über alle diesem Vorhaben zuwiderlaufenden pentateuchischen Bestimmungen mittelst der Exegese hinwegsetzen, ja wie man geradezu die Steusrpflicht für alle zwölf Stämme aus der Schrift nachweisen zu können wähnte, darüber belehrt uns der Talmud 1, 4. Vgl. noch Tossafoth zu Menachoth p. 2lb und Erachin 4 a. a) Erachin p. 5b 6a; Sebachim p. 45 a Temurah p. 2b, Chnlin p. 13 b. Vergl. insbesondere Maimonides zu unserer Mischna.

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