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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 8 · p. Seite 366

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 8
Article
R. Simeon ben Zemach Duran
Date
1874-01-01
Page
Seite 366 (sequence 12)
Language
German
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366 R. Simon b. Zenlach Duran. vorschriftsmäßiger Fasttag auf einen Sonntag fiel, wollte die Gemeinde zu Tunes um jeden Preis zwei Tage nacheinander sich der Nahrung enthalten, wenn Duran nicht seine volle Autorität aufgeboten hätte, sie von diesem Entschlüsse abzubringen. l) Ein Zeichen, wie sehr die berberischen Juden auf die gewisseilhafte Ausübung aller religiösen Vorschriften bedacht waren, ist auch die Existenz einer ״Sündenkommission", einer Art Sittenpolizei. * *) Diese Kommission, wie eine solche auch in spanischen Genieinden, z. B. Valencia s) und Ja ca (Aragonien)*), vorhanden ivar, war das Tribunal für religiöse und sittliche Vergehen, und in ihrer Macht lag es, über den Sünder eine seiner Schuld angeiilessene Geldstrafe zu verhängeil. Eine viel härtere Strafe war der Bann, dessen Anwendung jedoch hier arg ausartete.s) Einer, der eine gehörige Dosis Dreistigkeit besitzt, imponirt bekanntlich am besten einer geistig verkümmerten Menge. So konnten die Schultet) - rer es sich herausnehmen, diejenigen, mit denen sie irgend einen Wortwechsel hatten, zur Wahrung ihrer persönlichen Ehre in den Bann zu legen,") und nur aus Furcht vor der maurischen Behörde, die diesen! Treiben nicht immer ruhig zilsehen mochte, zügelten sie manchmal ihre Bannivitth. (Fortsetzung folgt.) •) Das. II, 11. — *) Js. b. Scheschet, 6. A., 265. *) Das. 809. 4) Sal. b. Aderet. G. A. , III, 318. *) Auch die intelligentem spanischen Juden verfuhren sehr leichtsinnig mit dem Banne. Sie verpflichteten sich gegenseitig zu irgend einer Sache kraft eines Bannes, lösten ihn jedoch, wenn es ihnen gefiel; vgl. b. Aderet, G. A. III, 300. •) Js. b. Scheschet, G. A. 61.

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