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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 8 · p. Seite 362

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 8
Article
R. Simeon ben Zemach Duran
Date
1874-01-01
Page
Seite 362 (sequence 8)
Language
German
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.362 ' R. Simeon ben Zemach Duran. die dürftigen Rabbinen nicht nur von allen Abgaben befreit >varen, sondern daß auch der Gesammtheit die Pflicht anferlegt wurde, sie vor Noth und Entbehrung zu schützen. Er fiihrt dann geschichtliche Belege an, die es bekräftigen, daß der Brauch, für die Ernährung der Rabbinen Sorge zu tragen, wirklich vor- Händen war. Am Anfang der Gebetordnung des Gaon N. Amraiu (A. 864) findet er, daß Jemand denselben 20 Goldstücke einsandte, mit dem Bemerken, daß er 15 der Akademie znwende, 5 aber sich selbst zueigne. Auch berichtet Jsaac Albarg'eloni (st. 1043), daß in den meisten Gemeinden eine besondere Kasse existirte, aus der den Rabbinen die Subsistenzmittel gereicht wurden, was bis in die Zeiten Duran's hinein dauerte. *) Die Zeugnisse, die Duran selbst beibringt, dürften wohl genügen, von ihm den Borwurf abzuwälzen, als wäre er der erste spanische Rabbiner gewesen, dessen Ehrenstellung ihn zugleich aller Nahrungssorgen enthoben.s) Doch lassen sich den Zeugnissen Duran's manche andere noch hinzufügen, die es außer Zweifel setzen, daß lange vorher die spanischen Rabbinen, wenn sie dessen bedürftig waren, von den Gemeinden sowohl, als auch 001t einzelnen Großen erhalten wurden. An Ascher ben Jechiel, Rabbiner in Toledo, wurde die Frage, ob die Gemeinde mehr Verpflichtung habe, einett Rabbiner zu besolden als einett Vorbeter, gerichtet. Wenn auch Ascher darauf erwidert, daß vor Allem für einen Vorbeter gesorgt werden müsse, so erhellt doch aus der Fragestellttng alleitt schon, daß es nichts Ungewöhnliches war, den Rabbinen die Mittel zum Lebensunterhalte zu gewähren. ף Menachem ben Aharon b. Zerach, (blühte in der Mitte des 14. Jhdts.), der dem Lehrhause zu Toledo Vorstand und sammt sei- ') 6. A. I, 142-149; vgl. Jacob b. Ascher, 09 § ,דושן משם. s) S. Grätz, a. a. O. 3) Ascher b. Jechiel, <4. A. vi, 1: ציבור שיש להט ליתן לרב או לש״ץ איזה מהם קודס.

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