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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 8 · p. Seite 356

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 8
Article
R. Simeon ben Zemach Duran
Date
1874-01-01
Page
Seite 356 (sequence 2)
Language
German
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r 356 R. Simeon ben Zemach Duran. selbständigen Fortentwickelung des Rechts gelassen. In Fällen, wo der Talmud seine bestimmten Normen gegeben, wußte man an seinem Wortsinne so lauge zu deuteln, bis man das erwünschte Resultat endlich fand oder, wenn alle Kunst der Dialektik fehlschlug, war man ehrlich und beherzt genug zu gestehen, sich, in Ansehung der Zeitbedürfnisse, einfach über ihn hinwegsetzen zu müssen. Es war ein großes Wort, welches bei den Nabbinen des Mittelalters im Schwünge war: ״der Brauch hebt die Norm auf" (מנהג מבטל הלכה), und so Mancher würde vielleicht mit Ausdrücken, wie ״rabbinische Finsterlinge" und dgl., weniger um sich werfen, hätte er dafür ein besseres Verständniß. >) So entstanden in den meisten spanischen Gemeinden ״Statuten" (דתקנור־ז), die nicht immer die Lehrmeinungen des Talmud zur Richtschnur nahmen. Hatte doch selbst der als stockorthodox verschrieene Sal. ben Aderet diesem Verfahren der Gemeinden die Sanetion ertheilt durch den Ausspruch, daß ״die Verordnung einer Gemeinde eben solche Rechtskraft besitze, als die Bedingungen eines talmudischen Gerichtshofes" ()תנאי בית די), und hatte doch der womöglich noch strengere Ascher b. Jechiel selbst Hand angelegt, um das vom Talmud als biblischen Ursprungs bezeichnete Gesetz, daß der Mann Universalerbe der Frau sei, in soweit zu modificiren, als der Mann nur die Hälfte des Vermögens erhält, die andere Hälfte dagegen die Waisen erben, 2) welche Modification denn auch nicht nur in Toledo, dem Wohnsitze Ascher's, sondern in ganz Castilien von den Gemeinden zum Beschluß erhoben wurde.s) Außerdem hatte jede Gemeinde ihre besonderen Bräuche und Verordnungen in Bezug auf die pekuniären Verpflichtungen des Mannes seiner Frau gegenüber, und am *) S. die erschöpfende Behandlung der Minhagim bei Sal. b- Aderet G. A. , II, 268. — a) Ascher b. Jechiel, G. A. LV, 1, wo die Urkunde wörtlich angeführt ist: Men. b. Zerach, 131 ,צדה לדרך; Jac. b. Ascher, 118 .§ ,אבן העזר a) Jsaac b. Scheschet, 208, 238.

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