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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1874-01-01 · Heft 4 · p. Seite 154

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
23 (1874)
Issue
Heft 4
Article
Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
Date
1874-01-01
Page
Seite 154 (sequence 10)
Language
German
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154 Die rechtliche und gesellschaftlich« Stellung der Juden dischen und christlichen Klerus, gleiche Jurisdiction der Primaten und Bischöfe, gleiche Achtung des Sonnabend und Sonntag finden sich neben Nichtberechtigung der Juden zu den höherett Staatsänitern, neben der Zerstörung der Synagogen und der Beschimpfung des jüdischen Cüttus. Diese verschiedene Behandlung des zerstreuten Volks, sie läßt sich im Ganzen und Großen erklären durch ben Gegensatz zweier Epochen, innerhalb deren sich diese Schilderung bewegt. Bis gegen das Etide des vierten Jahrhunderts wog eine gewisse Gleichgültigkeit des Regiments gegenüber den exoterischen Bekenntnissen vor, wenn es auch manches Mal scharf decretirte, so executirte es doch schlaff. Auch Constantius hatte kaum etwas Ernstes in dieser Beziehung unternoninlen; sein Edict gegen die jüdischen Sclavenhälter und dasjenige gegen die Zwischenheirathett sollten nur Furcht einjagen, was man schon aus der Androhung der fürchterlichen Strafen erkennen kann. Und, was sein Verhalten gegen den sepphoreinschen Aufstand anbetrifft, so zeugt es von keiner besonderen Eingenonunenheit gegen das Judenthum. Palästina ist bei der Einquartirung der Soldaten unter Ursicinus nicht schlechter und nicht besser weggekommen, als irgend eine andere Provinz unter gleichen Umständen. Auch die Erhebung eines anderen Stammes wäre nicht minder bestraft worden, als die der Juden. — An dem Ende des vierten Jahrhunderts trat an die Stelle der Indolenz die Verfolgung; zugleich mit dem Zertrümmern der Tempel wurde das Synagogenstürmen die Belustiguug des durch die großen Leuchten des Christenthums immer wieder und wieder aufgehetzten Pöbels. Die Kaiser hielten sich anfangs zurück, ließen sich aber zuletzt durch den allgemeinen Zerstörungsjubel mit fortreißen. Die etwaigen günstigen Judengesetze, welche in diese Zeit fällen, sind eitle Vorspiegelungen. Die Ausnahmestellung des zerstreuten Volks, welche das spätere Mittelalter zu den äußersten Consequenzen fortführte, hatte schon

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