Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 23 (1874)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden im sinkenden Römerreiche
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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50 Die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Juden ihre Zuchtmeister, jene nach römischem Recht nichts anderes als ein sächliches Jnventarium, diese eine sich an demselben mästende Gaunerbande. Auf Juden, Christen, Heiden lastete gleich schwer eine Herrschaft, die mt schamlosen Egoismus Monopol auf Monopol häufte und mit dem Köder scheinbarer Jnlmunität für ihre Gewerbe und Handelsanstalten billige Arbeitskraft herbeischasste, dagegen dem freien Verkehr durch Hafen- und Binnenzölle fast den Garaus niachte. Mich dünkt daher, daß ein Studium der Judengesetze ohtie Hinzuziehung der allgemeinen Verhältnisse des Reichs, in die sie Hineinspielen, geradezu zu falschen Ergebnissen führen muß. Nur dann, wenn wir genau wissen, wie es den anderen Unterthanen iu ähnlichen Lagen ergangen, können wir bestimmen, in wie weit der christliche Haß, was das Volk Israel anbetnfft, verschärfend hinzugetreten ist. 1. Die Juden, ihre Verbreitung und Vereinigung. Die Juden wohnten durch das weite Römerreich hin vom Euphrat bis zum Rhein, dichter im Osten, spärlicher im Westen. Wir finden sie sowohl in Osrhoene/) als in Köln,2) sowohl in Aegypten,") als auch in Italien^) und auf den Balearen.") Und zwar vertheilten sie sich nicht gleichmäßig überall hin durch die weiten Gebiete, sondern schaarten sich zusammen, um gewisse Hauptplätze der Ansiedlung, welche für ihre Beschäftigungen am gelegensten waren. Hier saßen sie dann sporadisch in den umliegenden Flecken °) und Dörfern, mit den Glaubensgenossen der größeren Stadt zu einer zahlreichen Gemeinschaft vereinigt. So war ihre Niederlassung in'Kalabrien und Apulien so stark, daß ') Sothokred. ad C. Th. XVI 8, 9. י) C. Th. XVI. 8, 3. ») C. Th. XIII 5, 18. 4) C. Th. XII. 1, 158, ״) Graetz, Gesch. der Juden B. IV, 392. °) Ambros ep. 29 sagt von Callinicus, wo eine Synagoge zerstört worden, gutd eniin in taill ignobili Castro esse potuit?