Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 22 (1873)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die Söhne des Herodes
- Date
- 1873-01-01
- Page
- Seite 460 (sequence 2)
- Language
- German
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460 Die Söhne des Herodes. mer nach Gutdünken und Willkür verfügte,') als die Machtstellnng des Shnhedriums auf ein Minimum reducirt, als das religiöse Leben, ebenso wie das politische, in Parteien und Lehrnleinungen auseinanderftel und die Spaltung sich scheinbar iinmer größer und unheilbarer gestaltete: da begann immer mehr jene Anschauung sich Bahn zu brechen, die schon in der Zeit der Makkabäerkämpfe sich bemerklich gemacht hatte, daß die damals bestehende Welt unmöglich noch eine lange Existenz haben könne/) daß baldigst ein neues Reich, ein Reich des Himmels (מלכות שמים), eintreten müsse, herbeigeführt durch die Rückkehr des Propheten Elias und befestigt unter der Herrschaft des Messias. Die Zeit erzeugte ihre Männer, und es lag in der Natur der Sache, daß dieselben Märtyrer für die Idee werden mußten, die sie in sich verkörpert glaubten. Denn die Schulen, in denen durch Hillel's epochemachendes Auftreten eine frische, reale und kerngesunde Geistesrichtung zum Durchbruch zu kommen ansing, blieben dieser idealen Erhebung gegenüber im Großen und Ganzen nüchtern uild zurückhaltend, während die Partei, in deren Händen die politische Macht lag, nämlich die Römer, die Römlinge uild die Herodianer, von vornherein eine eifersüchtige und feindselige Stellung einnahm, da *) Nicht einmal die hohenvriestcrlichen Gewänder waren unter der Obhut der Juden geblieben. Seit Johann Hyrcan wurden dieselben in der Burg Baris, später Antonia genannt, von den hasmonüischen Fürsten, die daselbst residirten und bekanntlich gleichzeitig Hohepriester waren, in Verwahrung gehalten. Als später unter Herodes die weltliche und goistliche Macht getrennt war, hatte der König, dem die Antonia gehörte, die Aufbewahrung der hohenpriesterlichen Gewänder als sein Privilegium geltend gemacht. Von ihm war es mit dem Recht der Einsetzung der Hohen- Priester auf Archelaus, und von diesem auf die Procuratoren übergegangen. So hing es in gewissem Sinne von den Heiden ab, den Gottesdienst verrichten zu lassen oder nicht. Erst Vitellius gab die Aufbewahrung den Juden wieder anheim. Vgl. änt. XV, 11, 4. XVIII, 5, 3. XX, I, 2. ף Geiger, das Indent Hunt und seine Geschichte I, S. 108 flg. G r a e tz III- S. 216 fg.