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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1873-01-01 · Heft 9 · p. Seite 414

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
22 (1873)
Issue
Heft 9
Article
Die Söhne des Herodes
Date
1873-01-01
Page
Seite 414 (sequence 8)
Language
German
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414 Die Söhne des Herodes. Agrippa trotz des Verbotes es wagen durfte, den Versuch zu machen, sich dem Kaiser wieder zu nähern? Folgt etwa daraus auch nur die Möglichkeit der Annahme, daß Agrippa in der Er- Wartung, seine Bemühungen um Annäherung könnten dennoch von einigem Erfolge gekrönt sein, trotz des unerträglichen Drängens seiner Gläubiger, welches nicht weggeläugnet werden kann, einen längeren Aufenthalt in Rom riskirt habe? Nur wenn ein Beweis dafür erbracht werden könnte, daß jenes kaiserliche Verbot nicht unmittelbar nach dem Tode des Sohnes, sondern erst später, Ende der zwanziger Jahre oder wann immer erfolgt sei, erst dann dürfte man den Aufenthalt Agrippa's in Italien verlängern. Die Auseinandersetzung über die Stimmung des Kaisers aber alterirt jenes Verbot nicht im Mindesten. ״So setzt ferner", fährt Keim in obigem Satz fort, ״die Lebensgeschichte Agrippa's seinen Eintritt in die Ehe und seine Vaterfreuden in glücklicherer Lage, also in Rom, noch am Schluß der zwanziger Jahre voraus." In der Anmerkung wird diese Hypothese unterstützt durch Aut. XVIII, 6, 3 und XIX, y, 1, wonach Agrippa II c. 27. und Berenice v. 28. n. Ehr. geboren sind. Allein 1) haben wir gar keine Nachricht darüber, wann sich Agrippa verheirathet hat. 2) wissen wir ebensowenig, weshalb der Eintritt in die Ehe gerade bei ihm eine glücklichere Lage soll voraussetzen lassen. 3) ist gar nicht abzusehen, weshalb die Vo raus» setzung einer glücklicheren Lage so ohne weiteresein ״also in Rom" involvirt, und 4) ist es absurd, aus der Gebart Agrippa's II im Jahre 27. den Schluß zu ziehen, daß sich Agrippa! etwa im Jahre 26. verheirathet haben müsse; ja wenn man sich auf Wahrscheinlichkeitsrechnung einlassen will, so ist gar nicht abzusehen, weshalb Agrippa (geb. 10. o. Ehr. s. Am. XIX, 8, 2.) bis zu seinem 36. Lebensjahre unverehelicht geblieben sein soll. Wahrscheinlich ist er vielmehr bei seiner Abreise von Rom, die ich ohne Weiteres auf 23. oder 24. an setz e, längst verheirathet gewesen. ״So ist endlich zu Allem hin", schließt

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