Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1872-01-01 · Heft 2 · p. Seite 76

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
21 (1872)
Issue
Heft 2
Article
Über Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Übertretung religiöser Verbote nach dem Talmud
Date
1872-01-01
Page
Seite 76 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829416-2829419-2866355--13972-2866392
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

76 Ueber Beurtheilung von Zweck und Absicht bei Uebertretung Ueber Ueurtheiümg von Zweck und UVsicht bei Uebertretung religiöser Verbote nach dem Talmud. מתעסק, מלאכה שאינו צריכה לגופה, דבר שאינו מתכון. (Fortsetzung.) In der That finden wir keinen Anhaltspunkt für die in Babli angenommene Coutroverse von ר״ש״א״מ. Die Hauptstelle גורר אדם . . . ובלבד ist in Jeruschalmi ganz anders ermähnt, לא יגרור אדבם מפני שעושה חריץ ור״ש מתיר; nach dieser Leseart wäre ja dies פסיק רישי nach Babli. Diese Controverss ist aber auch nur auf מ״יש״א״צי׳ל zurückzuführen, und weil es חורש כלאחר יר ist, erlaubt es R. Simon. *) In allen Fällen, wo Babli eine Controverse auf ר״ש״א״מ zurückführt, finden wir von ר״י eine andere Erklärung (vgl. Keritot 20, Sabbat 43, אר״י שפצע מת, vgl. auch Jerusch. 7, 2 wo es heißt: ואחת מ׳ נ״נ, ferner Sabbat 811» משוס השרת נימין. (Die Frage von Tosafot ist dadurch einfach erledigt.) Nimmt also Jerusch, nicht an, daß eine מלאכה erlaubt ist, wenn sie zu einem andern Zwecke verrichtet wird, so kann er noch viel weniger behaupten, daß eine andere strikt verbotene Handlung, zu einem anderen Zwecke vollführt, erlaubt sein sollte. Das beweist die Mischna Kilaim 9, 2, 4, (vgl. Schenoth Eliah, daß sich diese Mischna's nicht widersprechen, Jeruschalmi Nasir 6, H. 3. Bei dieser Handlung kommt die Frage nach der Absicht gar nicht in Betracht, sondern nur, ob sie geschehen oder'nicht, so ist auch Bechoroth 24 zu erklären). Hingegen kann R. Jehuda zugestehen, daß erlaubte Handlungen am Sabbat gestattet sind, wenn möglicher Weise ohne Wissen und Willen eine verbotene Handlung eintritt. הולך ארס על גבי עשביס ואינו חושש braucht י) Vgl. R. Mardocha'i Benet M. A. 40 c, welcher sagt וצ״ע וחיפוש, »amlich wo die Quelle von der Controversc, von ד״ש״א״ט sich befindet. Zu bemerken ist auch, das, Rab in Babli sagt: הלכה כר״ש בגרירה aber nicht allgemein ב״ד״ש״א״מ. Vgl. auch Note 1 im folgenden Hefte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.