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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 12 · p. Seite 530

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 12
Article
Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Mischnah
Date
1871-01-01
Page
Seite 530 (sequence 1)
Language
German
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530 Beiträge zur Wort- und Sacherklärung der Misch nah. beitrage zur Wort- und Sacherklärung der Mijchnalj. (Fortsetzung von S. 501.) In der Mischnah zu Traktat Gittin (IV) sind eine Reihe von Verordnungen aufgezählt, welche größtentheils auf den Patriarchen R'Gamaliel I, Hillel's Enkel, zurückgeführt werden. Die meisten derselben betreffen die Ehescheidung. Die erste Verorduung war, daß ein Ehemann einen einmal dem Boten übergebenen Scheidebrief nur bei derselben Behörde, welche dabei thätig war, aber nicht bei einer anderen widerrufen dürfe. Die zweite betrifft die Namen des Mannes und der Frau, daß nämlich die variirenden Namen deutlich angegeben werden sollen. Es wird dabei angegeben, daß die Verordnung in Folge eines Uebelstandes eingeführt wurde. בראשונה היה משנה שמו ושמה ושם עירה התקין רבן גמליאל הזקן שיהא כותב איש פלוני וכל שם שיש לה אשה פלוני וכל שם שיש לה. Diese Verordnung bedarf einer geringen Beleuchtung, um die Tragweite derselben vollständig erkennen zu lassen, und sie historisch verwerthen zu können. Der babrstonische Talrnud referirt ausführlich die Veranlassung, welche diese Verordnung hervorgerufen hat. Die jüdischen Bewohner der Seegegend, d. h. von Kleinasien, hatten an Rabban Gamaliel die Frage gerichtet: wie es mit dem Scheidebrief zu halten sei, wenn der Ehemann seinen Namen in seinem neuen Aufenthaltsorte ändert (Gittin p. 34 b): אמר ר׳ יהורה אמר שמואל שלחו ליה בני מדינת הים לרבן גמליאל: בני אדם הבאים משם לכאן שמו יוסף וקוראין לו יוחנן, יוחנן וקוראין לו יוסף האיך מגרשין? עמר ר׳ גמליאל והתקין שיהו כוחבין איש פלוני וכל שום שיש לו ובו׳. Diese Tradition ist 1uotj( unzweifelhaft richtig, daß die Namensänderung derjenigen Judäer, welche von Palästina nach Kleinasien ausgewandert waren, eine Bestimmung bezüglich der Angabe der zweierlei Namen im Scheidebrief nöthig gemacht hat. Nur ist die Tradition wohl nicht ganz treu, daß solche Emigranten

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