Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Veranlassung, Zweck und Entwickelung der halachischen und halachisch-exegetischen Sammlungen während der Tannaimperiode
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 454 (sequence 6)
- Language
- German
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454 Veranlassung, Zweck und Entwickelung der halachischen und (נתן לבו לחוור עליהן ולגורסן עד שהיו סר־ודין ב2יו), die gleichartigen Bestandtheile aus dem ordnungslos angehäuften Gesammtmaterial (בל התודה) heraushob und aus ihnen selbstständige Gruppen (מטבעות מטבעות) bildete. Nachdem nun die Benutzung der Winke, die die analogen Erscheinungsformen der in Rede stehenden zwei Perioden der Halachahentwickelung enthalten, Veranlassung und Zweck der tanaitischen Sammlungen bloßgelegt hat, bliebe uns noch übrig, den dritten Punkt dieser Untersuchung, die Entwickelung jener Produkte, zu ermitteln. Hierfür aber bietet die Analogie keinen Anhaltspunkt. Denn, wie oben bemerkt, haben die Erzeugnisse, die die zweite Periode abschließen und abrunden, keine eigentliche Entwickelung gehabt; der schaffende Geist hat sie gleichsam in einem Griffe heroorgebracht. Tie den Alfasi-Maimunischen Leistungen vorhergehenden Arbeiten in dieser Richtung erscheinen jenen gegenüber so gering, werden von ihnen so verdunkelt, daß ihnen nicht einural das Verdienst der Anregung zugeschrieben werden kann. Diese Erscheinung läßt sich, wie ebenfalls oben angedeutet, ganz gut erklären. Sie ist in den Ereignissen des vorangegangenen Entwickelungsabschnittes, verbunden mit der Geistesbeschaffenheit der gedachten zwei Persönlichkeiten, vollkommen begründet. Da nun so die Analogie uns im Stiche läßt, müssen die Quellen um Aufschluß gefragt werden. Wir müssen beziehungsweise uns unisehen, ob und in wie fern die Quellen Momente befassen, aus denen sich der Entwickelungsgang ermitteln ließe. Die Untersuchung ist also schon jetzt genöthigt, in den Weg einzulenken,den sie doch auch sonst zuletzt hätte einschlagen müssen. Denn, wir können es uns nicht verhehlen, die bereits gewonnenen Resultate, wollen sie anders auf mehr als Wahrscheinlichkeit Anspruch machen, müssen erst von direkten Zeugnissen bestätigt werden. Eine solche Bestätigung ist aber nur von den Quellen zu erwarten. Es ist wahr, unter Umständen haben auch Analogieschlüsse auf wiffenschaftliche Geltung Anspruch. Wo aber, wie in unserem Falle, ein relativ so reichhaltiges Material zu Gebote steht, hat eine Untersuchung nicht eher ihre Aufgäbe gelöst, als bis sie sich überzeugt hat, daß die Quellen wenigstens nicht gegen ihre Ergebnisse sprechen. (Dritter Artikel folgt.)