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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 11 · p. Seite 528

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 11
Article
Zur Topographie von Palästina
Date
1870-01-01
Page
Seite 528 (sequence 5)
Language
German
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528 Zur Topographie von Palästina. griechischem Organe abgeschliffen; daher die Schreibeart ,העמסוני עימאוס und אימאוס in der talmudischen Literatur. Gimso oder Emaus lag denmach auf der Straße, welche von Joppe über Lod nach Jerusalem führte. Notiz. In Tr. Sota Absch. 9, Mischna 9 wird die in Folge der überhand genommenen Unkeuschheit der Ehemänner verhängte Suspension der biblischen Verordnung der מי טטרים dem R. Jochanan ben Saccai zugeschrieben. Mit Recht regt Hr. Dr. Fraukel in דרכי המשנה S. 64, und nach ihm Herr Jacob Neifmann in מו-ןדי <(רב S. 50 die Frage an, warum diese Maßregel des R. I. b. S. nicht neben den übrigen in Rosch Haschana f. 31 b specificirten Reformen dieses Tana'iten namhaft gemacht wird. Ersterer erblickt das Motiv dafür in dem Umstande, daß gedachte Maßregel nur von sehr -kurzer Dauer gewesen, indem ja ohnedies schon durch die einige Jahre darauf erfolgte Tempelzerstörung das ganze diesfallsige Verfahren in der Praxis außer Kraft getreten sei. Nun wird aber ungeachtet vollkommener Analogie in erwähnter Beziehung, Rosch Haschana a. a. O. (s. daselbst), die Bestimmung in Bezug auf לשון של והורית, Seitens des ר׳ נחמן בר יצחק als תקנה des R. I. b. S. angeführt. Vom Talmud wiro demnach, wie wir aus diesem Beispiele ersehen, auf jenes Motiv keine Rücksicht genommen, und die betreffende Frage bleibt mithin noch ungelöst, Nach meinen: Dafiirhalten dürfte diese am Besten ihre Erledigung finden, wenn wir mit der Mischna Sota IX, 9 den abweichenden Text in der Tosifta Sota Abschn. 14 vergleichen. Die Mischna lautet: ״משרבו המנאפין פסקו מי המרים, ור׳ מחנן. בן מכאי הפסיקן". Die Tosifta hingegen: ר׳ יוחנן בן זכאי אומר וכו' משרבו המנאפין פסקו מי מרים. Während also der Ersteren R. I. b. S. als der eigentliche Urheber der qu. Bestimmung gilt, wird er von der Letzteren bloß als Referent derselben bezeichnet. Nun darf wohl mit Recht bei den talmudischen Autoritäten' die Kenntniß der Tosifta vorausgesetzt werden, und erscheint es mir ganz einleuchtend, daß von ihrer Seite bei Aufzählung der von R. Joch. b. Saccä,' ausgegangenen Reformen, die in Rede stehende schon einfach deshalb übergangen wurde, weil die Autorschaft dieser Abrogation auf Grund der beregten Divergenz zwischen Mischna und Tosifta, doch noch immerhin in Zweifel gestellt ist. Posen. Abr. Cohn.

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