Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Asyle der Griechen und Römer verglichen mit der Zufluchtstätte des pentateuchischen Gesetzes
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 569 (sequence 5)
- Language
- German
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verglichen mit der Zufluchtsstätte des pentateuchischen Gesetzes. 569 gebracht, die in großer, leserlicher Schrift das Wort מקלס trugen; von Strecke zu Strecke waren Überdieb Obelisken ausgestellt, die nach den Freistädten hinwiesen. Damit der Flüchtige, den seine Kräfte zu verlassen beginnen, durch den Anblick der Freistadt, die aus der Ferne ihm winkt, sich zu neuer Kraft aufrasfe, befanden sich die Asylstädte auf Anhöhen, die weithin sichtbar waren. So gab das Gesetz den Schuh, welchen es gewährte, unverkümmert, und verhütete, daß nicht der leidenschaftliche Schmerz der Hinterbliebenen ein zweites Verbrechen verübe. Forschen wir nach den sittlichen Motiven der Asylinstitution des mofalschen Gesetzes, und wir werden einen Strahl desselben sittlichen Geistes in der Zufluchtsstätte des mosaischen Gesetzes erkennen, der den ganzen Mosaismus durchweht, und ihm das Gepräge der Göttlichkeit aufdrückt. Das mosaische Asyl gewährte nur Demjenigen, der ohne Absicht, ohne bösen Willen zum Mörder geworden, Schutz und Zuflucht, den vorsätzlichen Mörder vermochte selbst der Altar nicht zn schützen (Exc-d. 21, 14), für Verbrecher hatte das Asyl keinen Raun!. Dadurch war schon der Mißbrauch verhütet, der die edlen Ziele des heidnischen Asyls umkehrte. Aber selbst dem ohne Vorsatz zum Mörder Gewordenen sollten die Asyle nicht eine sichere Ruhestätte, sondern ein Ort der Verbannung werden, er sollte es als eine Strafe empfinden, im Asyle bis zum Tode des Hohen- Priesters bleiben zu müssen. Es spricht sich darin der tiefreligiöse Ernst, die sittliche Strenge aus, die in jeder Nuance der mosaischen Gesetze zum Ausdruck kommt. Der menschliche Richter, will die mosaische Asylinstitutiou andeuten, darf den nnvorsätzlichen Mörder nicht bestrafen; seiner Unglücksthat lag ja keine Absicht zmn Morde zu Grunde, aber der Geist der Gerechtigkeit fordert es, daß Derjenige, durch den ein Menschenleben vernichtet worden, nur nach vorhergegangener Sühne seine Freiheit wieder erhalte; die sittliche Strenge erheischt es, daß Trauer und Schmerz dauernd irr dem Herzen Desjenigen Wurzel fasse, der, rverrn auch oh,re bösen Willen, Mmschenblut vergossen. Nicht bloß aus den Händen seiner Verfolger sollte das Asyl den Flüchtigen reißen, sondern ihn auch in die Hände seines Ge- Wissens liefern und ihm die nachdenkliche Beschäftigung mit der Unthat ermöglichen, welche durch feine Hände verübt worden. Alte Anordnungen in der Freistadt zielten auch darauf hin, diese Absicht des Gesetzgebers zu unterstützen. Der Würdenträger, der das Asyl aufsuchte, ,nutzte jede Ehrenbezeugung daselbst abweisen, mit den, Bemerken abweisen, daß es dein Mörder nicht gezieme, Ehren zu empfangen. Ja, noch mehr, wenn der Tod des Hohenpriesters ihm seine Freiheit wiedergab, durste er nicht wieder in