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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 10 · p. Seite 467

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 10
Article
Der Prozeß Eisenmenger
Date
1869-01-01
Page
Seite 467 (sequence 3)
Language
German
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Der Prozeß Eisenmenger. 467 darzu angewendete Zeit hochgeachtet und angeschlagen hat inmittels improlis, wie Ich vernehme mit Hinderlassung einer ziemlichen Erbschaft vor seine Verwandte dieses Zeitliche gesegnet und weil mithin auch die Reflexion cessirt, so etwa vorhin noch auf seine Person gemacht worden, so getröste mich um so mehr allergroßer Willfahrung und thue inzwischen Ew. k. M. rc." Monate verstrichen, ehe der kaiserliche Bescheid erfolgte; dieser fiel, 22. Dec. 1707, gegen die Freigebung des Buches. In dem Schreiben unter obigein Datum an den Rath der Stadt Frankfurt heißt es: ״ . . . Wie wir nun aus allerhand erheblichen oonsilloratione» solches Buch sowol dein publico als der christlichen Religion und sonderlich denen ungelahrten schädlich und so beschaffen zu sein, daß selbiges aus alle weifs zu supprimiren die notturft erfordere, also haben wir Euch hiermit gdst. auftragen wollen, daß in unserem Nahmen ihr solche supprimiruvK sofort bemerkstelliget, auch pro kuturo auf alle weiff dahin sehet: damit davon nichts mehr zum Vorschein oder unter die Leute gebracht werden möchte." Die Exemplare blieben also seguestrirt und waren unter Schloß und Riegel im Hause des Frankfurter Burgers, Licentiat Luther. Dieser verlangte jedoch 96 Thaler Lagerzins. Der Rath zu Frankfurt fragte daher beim Kaiser an, wer diesen Zins bezahlen soll. Ueberdies wollte auch der Buchdrucker bezahlt werden (21. Febr. 1708). Am 19. März 1708 schrieb wieder der König von Preußen an den Kaiser im Interesse der Eisenmenger'schen Erben. Das Mitleid des Kaisers zu erwecken suchend, bemerkte er, daß der Verfasser des Buches inzwischen aus Gram gestorben sei. Doch bet Kaiser beantwortete dieses Schreiben nicht. Am 17. April 1711 starb Kaiser Josef I nach kurzer Blatternkrankheit. Während des Interregnums hatte der Reichsvicar, Johann Wilhelm, Pfalzgras zu Rhein, über diesen Fall zu entscheiden. Wie wir bereits angeführt, war er ein Anwalt Eisenmenger's und seines Werkes. Er erließ daher, Düsseldorf, 30. Jnni 1711, an das Reichsvicariat den Befehl, den supplicirenden Erben Eisenmenger's die im Arrest liegenden Exemplare zu ihrer freien, ungehinderten Disposition alsofort auszufolgen 30*

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