Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Asyle der Griechen und Römer, verglichen mit der Zufluchtstätte des pentateuchischen Gesetzes
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 312 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2829132-2829374-2829382-2864506--12161-2864542- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
312 Die Asyle der Griechen und Römer verglichen mit Der Ursprung der griechischen Asyle verliert sich in der mythischen Zeit, und werden manche derselben auf göttliche Aussprüche zurückgesührt, so der Hain Ortypia auf Ausspruch der Latona. Größtentheils war aber die Heiligung einer Stätte zum Asyle ein Majestätsrecht, welches die höchste Staatsgewalt ausübte. Dem Heiligthum zu Samos verlieh ein Beschluß der Amphiktyonen das Asylrecht (Tacitus Anual. IV, 14), Milet mit seinem Arteinistempel wurde von Darms Hystaspes, Sardes mit seinem Apollotempel von Alexander dem Großen zum Asyle geheiligt (Livius hist. 1, 8 und II, 1). Als L. Scipio und Sulla Antiochius III. von Syrien und Mithridates von Pontus besiegten, erklärten sie Magnesia mit dem Tempel den Artenns zur Freistädte. In immer bedenklicherer Weise nahm die Zahl der Asyle namentlich in Kleinasien zu, und Tacitus, der schärfste Sittenrichter seiner Zeit, konnte nicht umhin, darauf mit den Worten hiuzuweisen: Crebescebant enim Graecas per urbes licentia atque impuritas asyla statuendi (annal. III, 60). Wohl mochte Mancher ohne Schuld Verfolgte in ihnen Schutz finden, wie die Geschichte des hohen Priesters Onias III, der in einem Asyle vor den Nachstellungen seines Nachfolgers, des Griechenfreundes Menelaos, sicher war, zeigt; aber immer nrehr sanken die Asyle zu Sammelplätzen ungehorsamer Sclaoen, zahlungsunfähiger Schuldner und offenkundiger Verbrecher herab, so daß Kaiser Tiberius sich endlich genöthigt sah, die von den griechischeu Städten in Anspruch genommenen Asylrechte zu prüfen. Die Städte mußten ihre Asylrechte Nachweisen, und da es nur Wenigen gelang, wurden die Asyle auf eine sehr geringe Zahl mit sehr beschränkten Rechten reducirt. (Fortsetzung folgt.!