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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 5 · p. Seite 225

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 5
Article
Rabbi Israel Isserlein
Date
1869-01-01
Page
Seite 225 (sequence 2)
Language
German
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Rabbi Israel Jsserlein. 225 angedeutet haben. In jener Zeit, xoo inan vorzüglich compilatorische Werke liebte, studirte und commentirte, wo Isserl. bei der Beurtheilung einer Leseart 6 verschiedene Handschriften des Leinag als ihm vorliegend anführen konnte (?68. 11. 172), dagegen in einem Gutachten an I. Obernik vermuthete, daß in seiner Stadt ein Exemplar des Talmud-Tractats Noeä Latan nicht vorhanden war (L. I. II., S. 74b.) — war es Isserl., der, als Meisterlein die Errichtung einer Lehranstalt Seitens Zweier Talmndjünger in Neustadt inhibiren wollte, den Letzteren seine Zustimmung ertheilte, da Meisterlein aus besonderer Abneigung die Methode nicht hatte, die ראשונים zu lehren, Jene aber das verfallene Talmudstudium durch eine größere Berücksichtigung der ראשונים wieder fördern wollten (Resp. bei I. Bruna, n. 227). So achtete Isserl. auch weniger ans ^die Bestimmungen in den Turim, wenn sich ein klarer Bescheid dafür in den Resp. der (160111111 fand 0?e8. 11. 137). — Von sehr bescheidenem Wesen, das sich in allen seinen Responsen, die durchgängig die Unterschrift הקטן והצעיר שבישראל tragen, ausprägt, ließ er sich nicht einmal mit dem Morenu-Titel zur Thora- Vorlesung rufen (L. I. 19b.), wiewol er von allen Seiten als eine Autorität anerkannt ward und der Verfasser des L. I. In der Vorrede seiner Sammlung von Isserl. behauptet, daß in den letzten Lebensjahren seines Lehrers Keiner der damaligen Gelehrten ihn übertroffen habe. Isserl. Entscheidungen und Belehrungen wurden von den verschiedensten Seiten her begehrt und hochgeschätzt. Aus der Ferne her wird Isserl. aufgerufen, in einem Streite der Gemeinde zu Posen mit einem gewissen Abraham Richter zu sein (?68. u. 144, auch 11. 73). Der Gemeinde zu Negensburg sott er Belehrung ertheilen, ob sie Jemanden, der einen Meineid geleistet, hiefür zwar eine Geldbuße an die weltliche Macht entrichtet, aber nicht religiöse Buße gethan, in den Gemeinde-Vorstand wühlen dürfe (?68.11. 214). Den Talmudgelehrten Jochanan (in Breslau oder Schweidnitz?) muß er gegen das von einer Frau Hendel, an die Isserl. auch in sehr strengem Tone schreibt, begangenes Unrecht in Schutz nehmen (?63. 11. 260). In einem Streite, beim Umgänge am Sukkothfeste in der Synagoge zu Gratz habe Jemand seinen Vordermann, dem er feindlich gesinnt war, und gegen den er bereits früher Drohungen ausgesprochen haben sollte, in solch' heftiger Weise umgestoßen, daß ihm das Schulterbein zerbrochen wurde, wird Isserl. aufgefordert, die Streitsache zu schlichten. Er verurtheilte den Thäter, der eine jede Absicht in Abrede stellte und vorschützte, nur in der Schnelligkeit, die bei einem solchen Umgänge Sitte sei (!), die Beschädigung zugefügt zu haben, öffentlich in der Synagoge, wo der scandalöse Auftritt vorgekommeiy Frankel, Monatsschrift, xvili. 5. 15

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