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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 4 · p. Seite 146

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 4
Article
Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
Date
1869-01-01
Page
Seite 146 (sequence 2)
Language
German
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146 Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am auch die Notiz in Leben des Gaufried von Blavello') übereinstimmt) trat zuerst eine größere Commission zusammen, bestehend aus dem Erzbischöfe Gautier v. Sens, dem damaligen Reichsprimas?) Wilhelm v. Auvergne, dem Bischöfe von Paris, sowie dem Bischöfe von Senlis, nebst dem Dominikaner Gaufried v. Blavello, damaligem Regens der Pariser Universität, später Caplane Jnnocenz' IV. Wahrscheinlich gehörte auch der Kanzler Odo als fünftes Mitglied dazu; Grund dafür, daß er sich nicht nennt, ist wohl, um dem Papste als unparteiisch zu erscheinen. Sie untersuchten, ob die von Nicolaus angegebenen Punkte sich im Talmud finden. Odo allein berichtet, daß schon hierbei jüdische Gelehrte vorgeladen worden seien, wie er denn überhaupt zwei Untersuchungen vor der ersten Verbrennung angiebt, von denen die zweite (der Disput?) die sorgfältigere und genauere war, während alle anderen Berichte nur eine Prüfung und eine Vorladung der Juden angeben. Doch sowohl die bei der Geistlichkeit sicherlich vorauszusetzende Unkenntniß des Talmudidioms, wie die Amtlichksit der Berichte Odo's lassen uns seinen Angaben mehr Gewicht beilegen?) In Folge dieser im Laufe des April oder Mai 1240 stattgehabten Vernehmung, wo die Juden wohl nur beftagt wurden, ob die angegebenen Punkte dem Talmud entlehnt seien, scheint nämlich in der Commission eine Meinungsverschiedenheit entstanden zu sein. Die Juden haben wohl darauf hin- ') Der ibid. »censor« und nicht »auditor« in der Talmud angelegenheit genannt wird. -) Bulaeus hist, universitatis Paris. III in Acta Sanctor. 1. s. c. *) Carmoly revue III, 450 hat sicherlich die Acta Sanctorum, vielleicht sogar Echardus Scti Thomae summa oder das Ms. selbst benützt. Um so bedauernswerther ist es, daß er seine Quellen nicht angiebt und dazu noch unbegreiflich anachronistisch den Disput nach einer im Juli 1244 erfolgten Verbrennung (also nach שמלי הלקט) im Jahre 1252 stattfinden läßt (Basnage!?), sodaß man nicht weiß, ob seine Angaben über die Anklagepunkte und über die Antworten, von denen Manches in unseren Quellen fehlt, sicheren Quellen oder eigenen Vermuthungen entstammen!

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