Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
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Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen. 103 unmittelbare Urheber derselben gewesen sein müsse. Nun macht aber R. Jechiel') ferner dem Donin in einer im Zusammenhangs des Disputes ganz unverständlichen Weise den Vorwurst daß ״er alle Juden des Blutvergießens beschuldigt habe, und es werde deshalb seine Strafe gräßlich sein." Darauf entgegnet Jener: ״Wie Viele von Euch fielen durch's Schwert in Brciagne, Anjou und Foitou, und wo sind die Wunder Gottes für sein anserwähltes Volk?" Das wäre unverständlich, wenn nicht Nicolaus, der ja gerade aus Foitou stamnite, diese Verfolgung durch die von ihm erhobene Anklage hervorgerufen hätte und sich nun mit seiner bisherigen Straflosigkeit brüsten wollte. Einen fernereu Beweis für die Urheberschaft Donin's bietet das Wüthen gegen die jüd. Bücher. Neben diesen mehr negativen Beweisen dient die durch sie beleuchtete positive Angabe der schon erwähnten Stelle des שבט יהירה zur Abrundung des Beweismaterials. Der unserer Meinung nach auf Donin bezügliche Passus lautet folgendermaßen: (״נם נשתמרו יותר מחמש מאות (אוי נא לנו כי חטאגו על ידי משומד אחר שהיה מן ההר ובקש יעקור את הכל ובא להכריז בכל הקהילות ימירו דחם בעל כרכם. וכי לא יכיל הביא מן האפיפיור חוקים לא ־טובים"a) ״Auch wurden mehr als 500 getauft (weh' uns ob unsrer Sünden) durch einen Neophyten aus La Roch eile/) der Alle vernichten wollte und in allen Gemeinden es zu bewirken versuchte, daß sie zwangsweise getauft würden." (1236). ״Und als er dies nicht vermochte" (da der Papst selbst in dem Briefe vom 0. September b. a. sich für die Juden verwandte) ') 1b.: ובך לא נשאר אשר לא שפך דם נקי בישראל. 2) Das Folgende 'וצוה לשאת חותמות וג bezieht sich auf den, vielleicht ebenfalls von Donin bewirkten Beschluß des Concils von Avignon vom Jahre 1254. viel. Dacliery spicileg. I, 724: Portenfc insuper rotam iimplam continuo et publice ante pectus, cujus circulus sit latitudine unius digiti ac unius palmi dimidii altitudo. ף Montpellier heißt ההר הגן oder wie שבט יהורה sd. Wimer S. 113 הר נעש.