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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 2 · p. Seite 72

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 2
Article
Die Familie in moralischer und rechtlicher Beziehung nach pentateuchischen Prinzipien
Date
1869-01-01
Page
Seite 72 (sequence 2)
Language
German
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72 Die Familie in moralischer und rechtlicher Beziehung er in seinen Kindern seinen Namen forterben sieht, und mächtig ist das Gefühl der Erinnerung an den entferntesten Ahnen bei dem spätesten Enkel. Es hat etwas Erhebendes, sich im historischen Zusammenhänge zu wissen mit dem Begründer seiner Familie. Ist so ein geistiges Moment das Einigende der Familie, so liegt in der Individualität jedes Familiengliedes ein natürliches, trennendes Moment. Als Einzelwesen hat jedes Familienglied eine ausschließliche Beziehung auf sich. Wie die schönen Beispiele von aufopfernder Treue und Hingebung der Familienglieder für einander in der Liebe, so haben die abschreckenden Erzählungen von Familienverbrecheu in der Natürlichkeit und Selbstsucht des Einzelnen ihren Grund. So lange nun diese beiden zum Begriff der Familie nothwendigen Momente, das freie und natürliche, nicht zur Aussöhnung gebracht sind, kann die Familie keinen dauernden Bestand haben. Soll sie zu ihrer Wahrheit gelangen, so muß die Norm, die sie beherrscht, Einheit und Besonderung, gleichsehr enthalten; sie muß Einheit der Familie neben Selbstständigkeit ihrer Glieder sichern. Denn es ist Wesen des Organismus, Einheit bei der Verschiedenheit seiner Organe zu sein. Nach dieser begriffsmäßigen Entwickelung der Familie wollen wir zeigen, daß die pentateuchischen Gesetze im Gegensätze zu denen der alten Völker, in welchen die hausherrliche Gewalt das Princip der Famile war,*) wirklich diese beiden Momente versöhnt enthalten. Unter den biblischen Gesetzen treten zunächst diejenigen hervor, die als ewig und unabänderliche aufgestellt werden. Heilig- Haltung der Ehe und Ehrfurcht der Kinder vor den Eltern sind Gebote, die die Schrift zu den ewig unabänderlichen zählt. Das beweisen die Einreihung derselben in das Zehngebot, als auch die der näheren Ausführung derselben ausdrücklich beigefügten, feierlich ermähnenden Worte: ״Ich bin der Herr Euer Gott". Den Eheverboten (I-svitivus 18) gehen die einleitenden Worte voraus: ״Sage zu den Kindern Israel, ich bin der Herr Euer Gott", und *) S. Roßbach: ״Die römische Ehe."

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