Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 8
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 314 (sequence 2)
- Language
- German
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314 Recensionen und Anzeigen. den wird *, da indess Herr Jar. es vorgezogen hat, die Geschichte der Juden in Erfurt allein zu schildern, die der Juden in anderen thüringischen Städten dagegen nur hier und da in Betracht zu ziehen, so kann es bei einer Kritik seiner Schrift nur darauf ankommen, zu prüfen, ob das von ihm Mitgetheilte überall richtig ist, ob seine Arbeit viel Neues bietet und ob er alles schon durch frühere Forschungen Bekannte bei derselben benutzt hat. Wenn ich nun im Folgenden Veranlassung dndenvr erde, sowohl Herrn J. mancherlei Unrichtigkeiten nachzuweisen als auch vieles von ihm Uebergangene nachzutragen, so hoffe ich, dass derselbe, dessen guten Willen ich gern anerkenne, in meinem Verfahren nur das Bestreben erkennen werde, ihn bei etwaigen späteren Publicationen vor ähnlichen Irrthtimern zu bewahren und ihn zu veranlassen, in Zukunft überall, namentlich aber bei Benutzung von rabbinisclien Quellen, gründlicher zu Werke zu gehen. Schon das Vorwort, in welchem übrigens blos allgemein Bekanntes vorgebracht und meist nur auf längst veraltete Forschungen Rücksicht genommen wird, erheischt hier und da eine Berichtigung. So wird z. B. daselbst behauptet, dass das Hoheitsrecht über die Juden im Jahre 1360 auch auf die freie Reichsstadt Nürnberg übergegangen sei, was aber nicht der Fall war, da der Kaiser in dem genannten Jahre und noch viel später die Juden Nürnbergs in seinen und des Reiches Schutz nahm und nur dem dortigen Rathe befahl, sie zu beschirmen. (Siehe meine Regesten S. 134 Nr. 237.) Auch wird in dem Vorworte von den verschiedenen Lasten der Juden und den von diesen zu zahlenden Steuern gesprochen, ohne dass der Abgaben an die Geistlichkeit gedacht wird, zu denen die Juden in den meisten Städten verpflichtet waren. Doch gehen wir zu der Monographie selbst über. Gleich zu Anfänge sagt der Verfasser: ״Dass die Niederlassung der Juden in Erfurt vor dem Ende des 11. Jahrhunderts stattgefunden haben muss, wird sich beweisen lassen". Allein er; erklärt später selber, dass die Juden Erfurts erst in der zweiten (soll heissen: ersten) Hälfte des zwölften Jahrhunderts aus ihrem mystischen Dunkel heraustraten, und wenn er aus dem Umstande, dass man in Erfurt einen Leichenstein aus dem Jahre 1137 gefunden und dass die dortige Ministerialhibliothek einen Machsor-Codex aus dem Jahre 1142 aufbewahrt, auf die Niederlassung der Juden in Erfurt vor dem Ablaufe des 11. Jahrhun-