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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 5 · p. Seite 179

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 5
Article
Erklärung zweier der Mischnajot Ediot I,5 und 6
Date
1868-01-01
Page
Seite 179 (sequence 2)
Language
German
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Erklärung zweier der Mischnajot Ediot I, 5 und 6. 179 Diese für Geschichte und Verständniss der Mischna wichtigen Mischnajot bieten jede für sich und in ihrem Zusammenhange, in welchen sie durch das א״כ des R. Jehuda offenbar gebracht sind, Schwierigkeiten, welche durch die Commentatoren nur noch vermehrt scheinen. Maimuni erklärt: Warum ist die Einzelmeinung neben der der Majorität erwähnt, da ja doch die letztere nur als י Norm gilt? Damit, wenn ein Gerichtshof einst dieser Einzel- Meinung folgen sollte, ein späterer nicht von derselben abgehen darf, es sei denn, dass er grösser als diese an Weisheit und Anzahl u. 8. w. Darauf fragt R. Jehuda: Warum sind denn aber diejenigen Einzehneinungen erwähnt, die in der Mischna bereits ausdrücklich widerlegt 1הנדחים) und nach welchen sich also kein Gerichtshof mehr richten wird? und antwortet: Damit, wenn Jemand etwa von seinem Lehrer diese Einzelmeinung in dem Glauben empfangen, dass keine Majorität ihr gegeniiberstehe, und dann findet, dass die Praxis damit nicht übereinstimmt, er aus der Mischna erfahre, dass seine Tradition die beseitigte und widerlegte Meinung eines Einzelnen sei. Es sprechen also nach dieser Erklärung die beiden Mischnajot von zwei verschiedenen Arten der Einzelmeinung, die erstere von solchen, die ohne Widerlegung neben die der Mehrheit gestellt sind, die letztere hingegen von solchen, die bereits in der Mischna ihre Widerlegung erfahren. Abgesehen davon, dass in der Mischna keinerlei Andeutung für diese Distinction spricht und 5עיקר הסר מן הספר ist ja jede Einzelineinung neben einer Majorität eo ipso widerlegt, da ja einmal feststeht □הלכה כדברי הרבי♦ Da ferner auch derjenige Gerichtshof, der gegen die frühere Praxis die Einzelmeinung zur Norm erheben will, bedeutender sein muss als derjenige, von dessen Beschlüssen er abgehen will, so bedarf es ja nicht der Erwähnung der Einzelmeinung, um ihn dazu zu befähigen, und endlich sieht man nicht ein, warum nach der Erklärung Mainiunfs der Grund des R. Jehuda nicht auch für die erste Mischna genügt. l) Durch diese Erklärung des הנדחים fällt der Ein wand des R. Lippman Heiler z. St. gegen Maim. weg. 14*

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