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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 4 · p. Seite 158

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 4
Article
[Rezension]
Date
1868-01-01
Page
Seite 158 (sequence 7)
Language
German
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158 Monatschronik. er sich wieder rathlos! Wir hoffen, Herr R. wird diesem Uebelstand in den folgenden Theilen abhelfen. Wir scheiden von dem Werke mit vieler Anerkennung für den Verfasser und dem Wunsche, das Publikum möge ihn durch zahlreiche Theilnahme in seinem schwierigen Unternehmen unterstützen. Erfreulich ist zu melden, dass, was in unserer Zeit so selten, diesem Unternehmen auf jüd. wissenschaftlichem Gebiete ein grossherziger Mäcen in der Person des Herr A. Merzb ach er zu München erstanden ist. Herr Merzbacher streckte, wie der Verfasser in der Widmung berichtet, die ganzen Druckkosten vor, kaufte alle zu dieser Arbeit nöthigen Werke an und förderte durch Bürgschaft bei der Königl. Münchner Bibliothek und in anderer Weise das Werk. Das Werk ist trefflich in Druck und Papier ausgestattet; Druckfehler sind selten*). Frankel. Monatschrooik. Bukarest. Der Kammer wurde von dreissig Mitgliedern ein Gesetzentwurf hinsichtlich der Juden überreicht, der eine ganzliehe Austreibung der Juden in Rumänien beabsichtigt. Wir heben einige Punkte hervor: Kein Jude darf sich ohne besondere Bewilligung in einerStadt ansässig machen. Die Ansässigkeit in einem Dorfe, und sei es auch nur auf kurze Zeit, ist durchaus untersagt. — Kein Jude darf ein Grundstück weder in Städten noch in Dörfern kaufen. Hat ein Jude dagegen gehandelt, so wird das Grundstück verkauft: ein Drittel erhält der Denunciant, zwei Drittel fallen in den Armenfonds. — Kein Jude darf ein Grundstück, Mühle, Wirthshaus u. 8. w. pachten. — Kein #) Im vorigen Hefte ist S. 116 Z. 10 für 103 1343 zu lesen: 103 =1243.

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