Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Über die Abschaffung der Todesstrafe vom Mosaisch-talmudischen Standpunkte
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 97 (sequence 11)
- Language
- German
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vom mosaisch-talmudischen Standpunkte. 97 in ihm die Hoffnung auf das Leben, noch einmal wird seine Hoffnung getäuscht, und nach mehrjährigem Kerker wird ihm endlich das Glück zu Theil, sein Haupt auf den Block legen zu dürfen und sein Verbrechen zu sühnen. Wahrlich! alle Folter- und Marterwerkzeuge, mit denen man in früheren Jahrhunderten den Verbrecher peinigte, die grausamsten qualificirten Todesstrafen, sie verlieren das Schrecklicht, das ihnen anhaftete, wenn man an die Qualen denkt, die den Mörder in dem gegenwärtigen civilisirten Zeitalter erwarten. Kein Verbrecher, und wäre er der verruchteste Böse wicht, hat durch seine That eine solche entsetzliche Peinigung verdient; die Todesstrafe, in dieser Weise zur Anwendung gebracht, verliert ganz den Charakter einer Strafe und nimmt den der Rache und Wiedervergeltung an. Vom religiösen Standpunkte kann man daher der Aufrechterhaltung der Todesstrafe keineswegs Vorschub leisten, es sei denn, dass man dem Buchstaben der Schrift zu Liebe ihren Geist zu verleugnen sich nicht scheut. Wer es aber als seine Aufgabe erkennt, religiöse Belehrung dem Volke zu ertheilen, humane Gesinnungen zu verbreiten, die Sitten zu mildern und Unrecht zu verhüten — der suche den Theil des Volkes, der an Bluturtheilen noch Gefallen findet, der die Hinrichtung des Mörders für nothwendig erachtet zur Sühne des Unrechts, über die vielen UnZuträglichkeiten und Ungerechtigkeiten aufzuklären, welche die Aufrechthaltung der Todesstrafe nach sich zieht, der suche den Vorkämpfern des Fortschrittes die Wege zu bahnen und sein Scherflein beizutragen zur Abschaffung eines Gesetzes, das in der Vergangenheit nothwendig gewesen, in der Gegenwart aber schädlieh ist. Frankel Monatsschrift.XVII. 3. 8