Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 2
- Article
- War Raschi das Targum zu den Hagiographen bekannt?
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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74 Analekten. Würde Raschi das Targum za den Hagiographen gekannt haben, so hätte er gar oft Gelegenheit gehabt, dasselbe gleich den anderen Targumin anzuführen. Wir weisen nur auf Berachoth 18b hin, wo Raschi aas den Halachoth gedoloth citirt ר נרקום חבצלת השרון während der Aruch die Erklärung aus dem Targum zur Schrifstelle, Hob. Lied Cap. 2 V. 1, hat. Auch zu Berachoth 18b würde Raschi nicht sagen לטבל לקריר> da das Targum zur Chronik I Cap. 11 V. 22 die טבילה richtiger wegen der Verunreinigung durch die Berührung eines todten Gewürms motivirt (vgl. auch R. Jesaja Pick’s Bemerkung zur angeführten Talmudstelle). Während der Verfasser des Aruch das Targum der Hagiographen kennt und nicht selten citirt, war es seinem Zeitgenossen Raschi nie zu Gesicht gekommen* **)), ähnlich wie R. Meir Rothenbürg vom Targum j'eruschalmi sagt ,,es findet sich nicht unter uns vor", 8. Orchoth Chajim § 3 der 5הלבות קריאת שמוך. Len Enkeln Raschi's jedoch war das Targum der Hagiographen bereits zugänglich; Sam. ben Meir erwähnt es zu Exodus 15, 2 und zu Levit. 20, 17, auch R. Tarn führt im Sefer hajaschar § 520 eine Stelle aus dem Targum zu den Proverbien an. So hat Raschi auch die Commentarien des R. Chananel noch nicht vor sich gehabt"), während die genannten Enkel sie bereits vielfach excerpiren, nur dass die Commentarien noch sehr selten waren und ein Zeitgenosse des R. Tarn diesem, gesteht ״dass die Schriften des R. Chananel in dieser Stadt nicht existiren und er sie noch nie gesehen habe" (8. Sefer hajaschar Bl. 80d). *) Im Index zu Baba batlira 5a Sclilgw. ולאו גברא muss daher statt תהלים י״ח verbessert werden 'שמואל א׳ ב. Die Emendation in Raschi zu Psalm 74 V. 19, für תור שלך וי" ת לשון תורים, welche zuerst Mirr in seinem Athereth Zebi aufstellt, dann Luzatto im Ozar Nechmad I S, 145 auch aus einer Handschrift nachweist, habe ich seither in mehreren Handschriften bestätigt gefunden. **) Irrthümlich wird im Juchasin ed. London S. 218 die im Raschi zu Joma 30 enthaltene Erklärung des R. Chananel so angeführt, als gebe sie Ersterer selbst im Hamen des Letzteren, während sie in den Druck-Ausgaben als Interpellation bezeichnet ist, ebenso wie in Baba bathra 5 a. Im Raschbam das. 8. 30a ist nach der Lubliner Ausgabe statt ״Chanina" richtig ״Chananel" zu lesen.