Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 7
- Article
- [Rezension] / Frank
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 279 (sequence 9)
- Language
- German
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Monatschronik. 279 and bequem machen; Herr B. wird uns zugeben, dass trotz seiner wohlorganisirten Ausgabe es immerhin Schwierigkeiten setzt, wenn man zwei Bücher, von denen das eine mit dem andem eng verbunden ist, zugleich benützen will. Wir rathen Herrn B. allen Ernstes, sobald als möglich eine neue Herausgäbe mit Bibeltext, vielleicht auch mit dem Targum Onkelos vorzubereiten, sonst läuft er Gefahr, dass, wie es so oft zu geschehen pflegt, sein Buch, natürlich fehlerhaft, in Polen oder Galizien, trotz des Freimann’schen ארלר מסיג גבול רעהו> nachgedruckt wird. Einer solchen von ihm unternommenen Ausgabe prognosticiren wir einen guten Erfolg. Anders verhält es sich mit der von Herrn B. uns versprochenen Herausgabe des Raschi- Cominentars zu den übrigen Büchern der Bibel. Bei diesen ist es weniger bedenklich, wenn man sie ohne Bibeltext edirt, da sie überhaupt mehr von Fachmännern als von Laien studirt werden. Wir schliessen mit der Hoffnung, Herrn Berliner recht bald wiederum auf diesem Gebiete begrüssen zu dürfen, und glauben ihn im Voraus der Anerkennung und des Dankes der Freunde der jüdischen Literatur versichern zu dürfen. Dr. Frank. Alonatschrouik. Jassy. Dank der Gnade des Allgütigen, der das Herz der Könige und Fürsten der Erde lenkt, sind die unheilvollen An- Ordnungen, von denen unsere Glaubensgenossen in der Moldau bedroht und zum Theil schon hart getroffen worden, wieder zurückgenommen und viele bereits ausgewiesene jüdische Farnilien ihrer Heimat und ihren Geschäften zurückgegeben worden. Nachdrücklich haben sich die Cabinete aller Grossmächte, unter deren Schutz Rumänien steht, zu Gunsten der in ihren heiligsten Rechten gekränkten Juden verwendet, und mit Genugthuung constatiren wir die Thatsache, dass in diesem Punkte sämmtliche Regierungen sich lediglich von den Gesetzen der