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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 6 · p. Seite 213

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 6
Article
Zur Lage der Juden in Galizien
Date
1867-01-01
Page
Seite 213 (sequence 13)
Language
German
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Zur Lage der Juden in Galizien. 213 er bricht mit dem starrjüdischen Separationsgeist, er fängt wenigstens von aussen an, sich seinen christlichen Mitbürgern zu assimiliren, und hat er diesen ersten Schritt zur Civilisirung des äusseren Menschen gethan, so wird es ihm nicht mehr so schwer fallen, sich auch anderem abstossenden Sitten und Gewohnheiten zu entäussern und sich der Sitte und Lebensart seiner christlichen Mitbewohner zu conformiren. Mit der Ablegung der jüdisehen Tracht ist jedenfalls eines und — Jeder, der die Zähigkeit kennt, mit der der polnische Jude an dieser Tracht hängt, wird es zugeben — nicht das geringste der Hindernisse beseitigt, welche der wünschenswerthen socialen Verschmelzung der israelitischen und der Christliehen Bevölkerung entgegenstehen. Ferner müsste die Bedingung der Unbescholtenheit daran geknüpft werden. Dieses würde der christlichen Bevölkerung die einigermas8en beruhigende Garantie gewähren, dass es kein gemein schädliches Individuum ist, das sie in ihre Mitte aufnehmen muss. Dagegen müsste über die Erforderniss eines gewissen Grades von Bildung, dann des Vermögens ein präciserer Massstab gefunden werden, und es wäre daher blos der Nachweis eines soliden, wenn auch ärmlichen Nahrungserwerbes zu fordern. Uebrigens hätte diese liberale Behandlung nur den einheimischen, d. i. nach Lemberg zuständigen Israeliten zu Statten zu kommen, um nicht damit die Zuziehung fremder Juden zu fördern. Uebrigens könnte in eine meritorische Verhandlung dieser Frage nicht eingegangen werden, bevor nicht die Gemeindevertretung darüber gefragt wird. Dass der Lemberger Magistrat, dem Gemeinderathe das Recht verweigere, über die obige Frage zu beschliessen, wie die Statthalterschaft behauptet, ist nicht richtig. Der Magistrat hat dem Gemeinderathe blos vorbehalten wollen, diese Frage in die Berathung über das festztstellende Gemeindestatut einzubeziehen .... und wenn das gesammte Gebiet der Stadt Lemberg als ein

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