Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Lage der Juden in Galizien
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 205 (sequence 5)
- Language
- German
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Zur Lage der Juden in Galizien. 205 Die minderen Stimmen bei der Statthalterei theilten dagegen die Meinung des dortigen Referenten, dass die Einrichtung des Lemberg er Judenbezirkes eine rein ortspolizeiliche Massregel war, die aus Rücksichten der Religions-, Stadtverschönerungs- und Reinlichkeits-Polizei, durch Verfügungen der hohen und höchsten Executivgewalt, die nicht als Gesetze kund gemacht werden, begründet wurde, und aus welcher dem einen Theile des Lemberger Publikums wohl Vortheile, aber keine Rechte, dem andern Theile aber nur solche Beschränkungen der persönlichen Freiheit erwüchsen, wie sie mit jeder polizeilichen Massregel, ohne in die Rechtssphäre einzugreifen, verbunden sind, und die beide (Vortheile und Beschränkungen) nach Aufhören der aus öffentlichen Rücksichten getroffenen Massregeln von selbst wegfallen. Dieser Ansicht der Minorität zufolge könnte die Regelung der Lernberger Judenbezirksfrage im Wege der Verwaltungspolizei mit Ausschliessung corporativen Einflusses der Gemeinde- Vertretung durchgeführt werden, auf welchem Wege bisher auch Exemtionen von der fraglichen Beschränkung stattgefunden haben. Dieselbe Minorität hält es für räthlieh, mit der Aufhebung des Judenbezirkes ohne Weiteres schon jetzt vorzugehen, aus Gründen, die in dem vorliegenden Statthalterei-Berichte vom 15. März 1864 umsanglich auseinandergesetzt sind, welche jedoch die Majorität der Stimmen als unwesentlich und die Aufhebung des Juden - Bezirkes nicht hinreichend motivirend bezeichnet. Der Bericht der galizischen Statthalterei vom 29. März 1858, Z. 3295 (5669 M. J.), beziehungsweise das anliegende Statth.-Referat, enthält unter Absatz G die umfassende historische Darstellung des Entstehens des Lemberger Judenbezirkes, seine Einrichtung und seine bisherigen Wandlungen. Es dürfte genügen, darauf zu verweisen und nur kurz zu berichten, dass der Judenbezirk im Jahre 1793 in Folge eines Anbringens des christlich-bürgerlichen Handelsstandeis in Lemberg zum Schutz desselben und ausgesprochener Massen, um der zu grossen Ausbreitung der