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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 5 · p. Seite 191

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 5
Article
Urkunden zur Geschichte der jüdischen Provinzial-Synoden in Polen
Date
1867-01-01
Page
Seite 191 (sequence 3)
Language
German
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’VW:!־** ' 77»׳'.^?'־׳ Analekten. הראשון שאחר וה המעשה ואו יעמדו כל הג׳ ארצות יצ״י נגד אותו העבריין למחות בירו ולענשו בעונשים חמורים וקשים הראויים לו. (.Fortsetzung folgt) Aualekten. *וו Gutachten über die Frage: Ob es mit den Grundsätzen der jüdischen Religion unverträglich ist, dass ein Israelit am Sabbat als Geschwomer fungire. Dass das Rechtsprechen an sich und demnach auch das Finden des Urtheils, welches die Aufgabe der Geschworenen ist, keine Sabbatverletzung involvirt, dürfte nach den Grund- Sätzen der jüdischen Religion um so weniger bezweifelt werden, als das Rechtsprechen als eine gottgefällige, ja gleichsam gottesdienstliche Handlung betrachtet wird. ״Das Gericht ist Gottes" (Deut. 1, 17) und ״Gott weilt in der Gottesgemeinde, inmitten der Richter richtet Er!" (Ps. 82,1 nach traditioneller Erklärung.) Aber wie überall, so ist auch hier eine weite Kluft zwischen der idealen Auffassung und der realen Wirklichkeit, und die regelmässige, berufsmässige Thätigkeit des Richters wird auf dem Boden des Judenthums, ebenso wie in anderen Religionen, als Werk tagsthätigkeit aufgefasst, die mit der Ruhe und Weihe des Sabbats nicht harmonirt. Im jüdischen Staate haben die Gerichte an Sabbat- und Festtagen nicht gesessen, ebenso wie die jetztigen Gerichte an den christl. Sonn-und Festtagen. Selbst das grosse Sanhedrin, das höchste Tribunal und zugleich die höchste Behörde Israels, trat an Sabbat- und Festtagen nicht in seinem amtlichen Locale zusammen (Talmud Sanhedrin, Fol. 88b). Es bedarf ja auch des Nachweises nicht, dass die geschäftsmässige Thätigkeit des Richters für Sabbatruhe und Weihe, für Erhebung des Gemüths zu Gott und Befreiung der Seele vom irdischen Treiben keinen Raum lässt; auch eine bedeutende Anstrengung involyirt, die von Ruhe weit entfernt ist. ,Dass der Besuch des

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