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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 4 · p. Seite 148

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 4
Article
Der Aufstan in Palästina zur Zeit des Gallus
Date
1867-01-01
Page
Seite 148 (sequence 6)
Language
German
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148״ Palästina z. Z. des < , | Palästinenser dem Aufstande gegenüber. Die Lehrer scheinen : das Volk zum ruhigen Verbleiben und zum friedlichen Entgegen kommen aufgefordert zu haben. R. Jona und R. Jose gestatte ten, wie im jer. Talmud (Schebuot 35, 1; Synhedrin 21, 2) referirt wird, dass man am Sabbat Brod für die Truppen des Örsicinus backe; und als R. Mana, der Sohn des R. Jona, den Vater über diese auf einer Gesetzesübertretung basiren.de Willfährigkeit befragte, erhielt er zur Antwort: ״Weil Ursicinus nicht aus böser Absicht, um zur Uebertretung des Gesetzes zu zwingen, frisches Brod verlangt, sondern weil die Römer daran gewöhnt sind!‘46) Auch andere Gelehrte scheinen dieses Verfahren beobachtet zu haben7); und da die Lehrer so friedlich vorangingen, verhielt sich auch das Volk ruhig. Nur Zipporäer empörten sich, Ursicinus liess sie vorfordern; sie entstellten ihr Gesicht lind machten sich hierdurch unkenntlich; sie wurden aber verrathen und Ursicinus liess sie hinrichten (j. T. Jebamot 15, 3). Offenbar hatte sich nicht ganz'Zipporin, sondern hatten sich nur einige Einwohner empört, d. i. gemeinschaftliche Sache mit den Aufrührern des Südens gemacht. Ursicinus schied, was sonst bei den Römern selten, die Schuldigen von den Nichtschuldigen und bestrafte nur jene; die Stadt Zipporin blieb, wie man aus diesem Hergange erkennt, verschont-. Die milde Gesinnung Ursicinus’ den Juden gegenüber tritt 6)Es liegt hier die bekannte Lehre zu Grunde: wird eine gesetz־ widrige Handlung in der Absicht verlangt, dass der Handelnde das Gesetz übertrete, das Verlangen setzt sich also Uebertretung des Gesetzes zum Ziele, so darf selbst mit Aufopferung des Lebens nicht nachgegeben werden (יחרג וא,^ יעבור). Wird aber nicht eine Uebertretung des Gesetzes beabsichtigt, sondern geht das Verlangen ans dem Interesse des Verlangenden hervor, so ist nicht das Leben einzusetzen. — Dass die Römer dort, wo sie mindestens nicht als Freunde auftraten, eine sie störende Rücksicht auf fremde Religionsverhältnisse nicht vorwalten liessen, ist um so weniger zu bezweifeln, als noch heutigen Tages solche Rücksicht unter ähnlichen Umständen selten. ׳־) Vgi. j. t. Beza 60, 3 ר׳ ליעור ור׳ אבא מרי ור׳ טתניה הורי פיתא לארסקינם בשובחא שמא יצרכו לו הרבים. Dock ist diese stelle dunkel. — Vgi. auch Synhedrin 21, 2 רבנן דמה הורו טיפי חמיע .בפיסחא

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