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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1866-01-01 · Heft 12 · p. Seite 476

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
15 (1866)
Issue
Heft 12
Article
Die jüdischen Primaten des Theodosianischen Codex
Date
1866-01-01
Page
Seite 476 (sequence 3)
Language
German
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MM Mdiiai^ctetifnik. *her׳ nun auch das ausschliessliche Reckt für Oiyilprcr^: welches ihnen andere Gelehrte, gestützt auf die talmudische (A.W^- rieht 8 Ordnung, mit vollem Grunde nicht zugeh eh wollten, Arcä~;,;t;" dius und Honorius aber einräumten. — Das Patriarchat hatte ■v im Jahre 415 unter dem Patriarchen Gamaliel einen harter* Stoss erlitten (vergl. das. § 22) und horte endlich ganz auf; die Primaten dachten nun an die Stelle der Patriarchen zu treten und die jährlichen von den Gemeinden an diese gesendeten Gelder einzuziehen; diesem tritt das im Jahre 429 erlassene Edict (§ 29) entgegen. Wir bemerken noch, dass bald nach R. Mana der jerus. Talmud abschliesst, daher dort keine weitere Erwähnung eines אריפטלן; über die Juden Babylons erstreckte sich zu ihrem Glücke nicht die Gewalt der byzantinischen Kaiser, darum die אריסטון dem babylonischen Talmud unbekannt. Frankel. Monats chronik. Berlin. Herr Dr. Ludwig Philippsohn veröffentlicht in de! Allgemeinen Zeitung des Judenthums den Entwurf einer Petition F an den nächstens zusammentretenden Reichstag des norddeuL sehen Bundes, die Gleichstellung der Juden mit den übrigen Staatsbürgern betreffend. Zur Betheiligung an dieser Petition werden vor Allem die jüdischen Gemeinden in den neuen aimec״ tirten preussischen Provinzen, welche die in der früheren Num- ־ in er erwähnte Petition an das preussische Abgeordnetenhaus zu unterschreiben nicht berechtigt waren, sowie die Gemeinden ir!;■ den übrigen Staaten des norddeutschen Bundes aufgeforderi^ und es steht zu hoffen, dass die Zahl der Unterschriften von der Zahl der jüdischen Gemeinden Norddeutschlands nicht er- י ~blich dlfferire. I.)if Freizügigkeit innerhalb des preussischen Staatsgebietes, bekanntlich, ׳keinen confessionellen Beschränkungen unter-; v:,treckt sich seit dem Acte der Einverleibung Hannovers, v Nassau’s nach den ausdrücklichen Anord vu;חחיך

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