Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 15 (1866)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die jüdischen Primaten des Theodosianischen Codex
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 475 (sequence 2)
- Language
- German
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Ana-Ickten, 475 cst habere, de religianc sententiam, 0{>e1n reeonciliationis mereantur indebitae. Das andere im Jahre 429 erlassene Edict ist za Ungunst der Primaten. Ibid. § 29: Judaeorum primates, qui in utriusque Palestinae synhedriis nominantur, vcl in aliis provinciis degunt, qiiaeciinquc post excessum patriarcharum pensionis nomine siiscepere, cogantur exsolvere. Seit welcher Zeit datiren diese Primaten, welche Bewandniss hatte es mit ihnen und warum thun die talmudischen Quellen nicht ihrer Erwähnung? Wir glauben zur Lösung dieser Fragen zu gelangen, indem wir vorerst nachweisen, dass sie dem Talmud nicht unbekannt sind. J01*. Jebainot zu Ende heisst es:חר אריסטון בעי קומי ר׳ מנא לית הרא סליג על רשב״ל ררשב״ל •אמר בל ששואלין אותו והוא משיב 18 אריסטוןt wie das הד ,zeigt nicht Eigenname, sondern Appcllativum, und zwar das griechische of^tötog, aramai’sirt אריסטין - Der erwähnte ר' הגא lebte zur Zeit Julian’s. Julian zeigte sieh den Juden sehr gewogen: sein bekannter Brief an den Patriarchen Julos (Hillel), den er Bruder nennt, sowie sein Schreiben an die Juden (auch abgedruckt bei Graetz Geschichte 0 der Juden 4. B., S, 439, 2. Aufl.) zeigen von der liebreichsten Gesinnung für Juden und Judenthum. Da nun die Benennung אריסטון erst bei dein unter Julian lebenden ד^ הגא vorkommt, so liegt die Vermuthung nahe, dieser Kaiser habe jud. 01qi6x01 nach dem Vorbilde römischer Patricier ernannt. Hinsichtlich Palästina's mochten diese «(uöTotwahrscheinlich auf den Vorschlag der Patriardien ernannt worden sein und standen zu ihnenin freundlichem Verhältniss. Diese kqigtoi waren übrigens auch, wie die an R. Mana gev richtete Frage zeigt, nicht ungelehrt.— Die Patriarchen ernannten Richter׳, die Befugniss Recht zu sprechen stand zwar jedem Gelehrten zu, aber zur vollständigen Befugniss für alle Fälle, so auch לראיית בכלרות und unwiderrullichkeit des gefällten Spruchcs bedurfte es der Erlanbniss der Patriarchen (ל( נטילת רשות vcrgl. b, Synliedrin 5. 33. Und so erhält das Edict § 8 volles Verständniss. Die Primaten hatten von den Patriarchen die Befugniss, gleichsam Promotion, (י(רשיח erhalten; daher quos virorum et patriarcharum arbitrio, manifestum est habere suam de religione sententiam. Diese Primaten beanspruchten