Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 15 (1866)
- Issue
- Heft 11
- Article
- In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem Christen ausserehelichen erzeugte Kind zu erziehen? Und darf ein jüdischer Vater sein aussereheliches mit einer Christin erzeugtes Kind legitimie
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 436 (sequence 27)
- Language
- German
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1 1 v1- י / |^ י' v V י*" f 434 In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem. Falle öder bei confessioneller Glaubens Verschiedenheit Christlieber Erzeuger geboten ist. . Ich gehe aber noch weiter — und hierin weiche ich nach sorgsamer Prüfung von meiner früher ausgesprochenen Ansicht ab*)— und stelle heute die Behauptung auf, dass durch das Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 der § 643 cit. deutlich aufgehoben worden ist und die Verfassungsurkunde im Art. 12 dies nur von Neuem sanctionirte. Der § 72 desselben verordnet nämlich: alle von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichenden allgemeinen und besonderen Vorschriften werden hierdurch ausser Kraft gesetzt. , Dass der Grundsatz des § 643 cit. von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweicht, sogar dem im § 1 daselbst kundgegebenen Hauptprincipe strikt entgegensteht, wer kann dies 16ugnen? Steht er aber nicht im Einklänge mit demselben, widerstreitet ihm vielmehr, so können beide füglich nicht neben einander fortbestehen. Insofern aber alle von dem neueren Gesetze abweichenden allgemeinen und besonderen Vorschriften deutlich und klar als dadurch aufgehoben und wegfallend bezeichnet sind ף, ist es gerechtfertigt, als Grundsatz anzuerkennen: 1. dass eine jüdische Mutter ihr mit einem Christen erzeugtes aussereheliches Kind in der jüdischen Religion erziehen lassen; 2. dass ein jüdischer Vater sein mit einer Christin erzeugtes, natürliches, in der christlichen Religion erzogenes Kind legitimiren darf. Es erübrigt zur Vollständigkeit unserer Erörterung schliesslieh nur noch einmal auf den von uns verlassenen Standpunkt derer sich zu stellen, welche den § 643 cit. auch heute noch in Anwendung lassen, um die Streitfrage zum Austrage zu bringen, ob über die, zwischen der jüdischen Mutter eines unehelieben Kindes und der vormundschaftlichen Behörde streitig ge- *) Vergleiche meine oben Anm. 6 citirte Abhandlung § 8 und Aura. 1 dazu, sowie meinen Aufsatz in Gruchot’s Archiv etc. aus diesein Jahre, 4. Heft. r) § 61 der Einleitung zum A. L.-R.