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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1866-01-01 · Heft 11 · p. Seite 431

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
15 (1866)
Issue
Heft 11
Article
In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem Christen ausserehelichen erzeugte Kind zu erziehen? Und darf ein jüdischer Vater sein aussereheliches mit einer Christin erzeugtes Kind legitimie
Date
1866-01-01
Page
Seite 431 (sequence 22)
Language
German
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11 r ׳ 11 > Jל׳ 1J ^L■‘׳v; v ו ןחי; 429 .Christen äusserehelich erzeugte Kind zu erziehen? etc , PP9HR■ anerkannt worden. Daher ist es ganz unbegreiflich, wesshälb ihm die Legitimation seines natürlichen Kindes nicht verstattet sein soll, welche das Kind doch in kein anderes, oder wenigstens kein weitergehendes Verhältniss za ihn bringt, als die väterliche Gewalt umfasst, und sind die Motive unersichtlich, welche den vorerwähnten, die Legitimation verbietenden Plenarbeschlössen des Kammergerichts vom 11. Mai und 7. Septemher 1853 zu Grande gelegen haben oder zur Rechtfertigung dienen können. Die Ausnahmebestimmung des § 643 cit. von der allgemeinen Regel des § 642 cit. hat, wie wir oben erwähnten, den einen ihrer Grundpfeiler in der religiösen Anschauung der damaligen Zeitperiode, Ich bin weit entfernt, darauf einzugehen, ob dieselbe begründet ist oder nicht, weil dies einmal von dem Pfade unserer heutigen Besprechung abweichen, ferner eine dogmatisehe Erörterung hervorrufen würde, zu welcher ein anderer Ort gehört. Ich halte vielmehr mich an die Thatsache, dass dieselbe damals bestanden hat, und dass nicht nur seit jener Zeit, sondern auch vorher gewichtige Stimmen dagegen sich ausgesprochen haben. Aber auch hier steht uns die Geschichte unterstützend zur Seite. Denn sie zeigt, dass in den ersten Perioden des Christenthums von einer Verachtung der Juden durch die Christen keine Rede war, und dass in den christlichen Staaten die jüdischen Unterthanen gleiche staatsbürgerliche Rechte und sociale Verhältnisse genossen wie die christlichen Insassen, bis der Kaiser Theodosius der Grosse die früher bezüglich der Ersteren hestandenen Gesetze ausdrücklich auf hob und durch das von ihm erlassene Judenedict den Kampf gegen das Judenthum aufnahm, welchen die geistliche Hierarchie auf den Concilien zu Rom im Jahre 1078*), zu Terracina im Jahre 13304) und zu Magon5) mit Eifer fortsetzte, und die Päpste Gregor VII.°) und Clemens III.7) 8) Bei Mansi 20, 108. 4) Martene thesaurus aneedot. IV., 311. ö) Ivo decret. 13 c. 97 und Coincil. von Magon 13, 118. 6) Epist. lib. IX. 6p. 2, apud Mansi 20, 340. 7) Codex Udalrici ap. Eccard corp. histor. german. m. 170.

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