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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 11 · p. Seite 437

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 11
Article
[Rezension]
Date
1865-01-01
Page
Seite 437 (sequence 5)
Language
German
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־ ׳“~זךג, v; ■׳ ) . י- *׳'׳׳’■־״י, ז״־^v,av^^v7vf י׳" ‘ft*':fr':'*י/»״־" TTr^vj J , ׳ Monatschronii. ' 437 der heftigen Vertheidigung bedurfte. Durch Buhe konnte sie nur, wie jede Wahrheit, gewinnen. Mouatschronik. Algier. Wenn im Allgemeinen anerkannt werden muss, dass die französischen Beamten sowohl in Frankreich als auch in den französischen Colonien mit der grössten Unparteilichkeit die Anhänger der verschiedenen Confessionen behandeln, und den Institutionen derselben die ihnen gebührende Hochachtung zu Theil werden lassen: so kommen doch auch — freilich als Ausnahmen — Fälle vor, dass hohe Beamte öffentlich Zeugniss ablegen von ihren Vorurtlieilen gegen andere Religionen und von der Geringschätzung, welche sie einem fremden Cultus gegenüber hegen. So hat der Statthalter von Algerien, Marschall Mac Mahon, nicht nur der Einladung von Seiten des jüdischen Consistoriums zur Einweihung der neuen Synagoge von Algier nicht Folge geleistet, sondern sogar erklärt, dass ein solches Fest für ihn zu unwichtig sei, als dass er durch sein Erscheinen zur Verherrlichung desselben beitragen möge. Das Beispiel des höchsten Würdenträgers der 0010nie hat auch die übrigen Beamten veranlasst, von der Feierlichkeit fern zu bleiben. Bern. Sonntag den 24. September hatten sich, der Einladung des Centralausschusses der Manner-Helvetia folgend, etwa 50 Abgeordnete aus 14 Cantonen Behufs Berathung der Bundesverfassungs-Revision im Städtchen Langenthal versammelt. Wegen der Kürze der Zeit konnten nur drei Punkte besprochen werden, deren erster die Religionsfreiheit betrifft. Als Resultat dieser Berathung ergab sich folgender Beschluss: Kein Amt, welches bürgerliche Rechte und Pflichten begründet, ist vom Glaubensbekenntniss abhängig. In Glaubenssachen darf keinerlei Zwang ausgeübt werden; die Civilstandsregister sollen von Laien geführt werden. Jerusalem. Für die unglücklichen Bewohner der von der Cholera und der Hungersnot!! schwer heimgesuchten Städte des

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