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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 11 · p. Seite 434

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 11
Article
[Rezension]
Date
1865-01-01
Page
Seite 434 (sequence 2)
Language
German
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tV Rezensionen und Anzeigen; "Möser hat für Nördlinger nur die Benennung: ״jüdischer Exe-; gete," als ob wissenschaftliche Forschung nach dem Glaubensbekenntniss abzuwägen wäre, und N. entgegnet mit einer Heftigkeit, die ebenfalls, obschon durch malitiöse Benennungen provocirt, der Wissenschaft fremd bleiben sollte. Was jedoch den eigentlichen Controverspunkt anbelangt, so wird die Auffassung Nördlinger’s gewiss von jedem unbefangenen Exegeten und Forscher getheilt werden. Sprechen wir vorerst von seiner Behauptung, dass aus dem A. T. ein Argument gegen Abschaffung der Todesstrafe nicht abgeleitet werden könne, weil nach dem A. T. die Todesstrafe für Mord nur dann angedroht ist, wenn der Mord durch Zeugen erwiesen ist; nach dem heutigen Strafprocesse hingegen wird der Mord durch Geschworene abgeurtheilt, welche auf Indicien hin den Wahrspruch abgeben, nach ihrer subjectiven Heberzeugung die Thatfrage beantworten. Dieser unbestritten richtigen Behauptung mag noch angefügt werden, dass, wie die Schrift nur von dem Beweis durch Zeugen spricht, das Judenthum in seiner ferneren Fortbildung (das Herr N. unbeachtet lässt und nur mit seinem Reformjudenthum, wahrscheinlieh durch den hämischen Ausdruck des Dr. Wächter hierzu veranlasst, um sich wirft) den Indicienbeweis ausdrücklich perhorrescirt (vgl. Frankel, der gerichtliche Beweis nach mos.-talmudischem Rechte, 8. 180 f.), und selbst die Todesstrafe auf Zeugenaussage soll äusserst verseltsamt werden, einige alte Autoren vermeinten sogar sie ganz ahzuschäffen (das. 8. 47 f.). Herr N. tritt nun gegen jene in die Schranken, die Genes. 9, 6 Todesstrafe auch ohne Zeugenbeweis erblicken; sie übersetzen: ״Wer Menschenblut vergiesst, dessen Blut soll durch Menschen (באדם) vergossen werden." Herr N. behauptet באדם sei zum Vordersatz zu beziehen: שופך דם האדם באדם, wer Menschenblut vor Menschen, d. i. in Gegenwart von Zeugen vergiesst." Herr N. beweist dieses aus dem logischen Zusammenhänge von v. 5,6. v. 5 steht ואך את דמכם לנפשותיכם אדרש: Gott wird das Blut fordern, und wird dann fortgefahren מיד כל היה 7אדרשנו ומיד האדם וכו• Wenn nunv.6sagt שופך דם האדם so wäre, sollte באדם hinuntergezogen werden, hier nicht nur eine Wiederholung von dem מיד האדם) V.5, sondern würde mit ihm in Widerspruch stehen, da V. 5 die Gottheit sich die Strafe vorbehält, V. 6 aber

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