Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Der Codex von Raschi's und Raschbam's Pentateuch-Commentarien auf der Breslauer Seminar-Bibliothek
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 424 (sequence 9)
- Language
- German
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4M Codex v. Rasctii’s u. *״rCZVW־, *\ 'h־״' '״ ' ״ Raschbäm'sTentateüch'-Commentarien historisch wenig oder gar nicht bekannt sind und keinen sichern Anhaltspunkt gewähren, um die Lebenszeit des einen durch die des Andern zu bestimmen, und dadurch auch die Constatirung des Alters dieses Codex irgend wie zu ermöglichen. Eine genügende Lösung dieser Frage wartet noch auf einen befähigteren Kennerblick auf diesem Gebiete, und ich meinerseits muss mich bescheiden, sie irgend wie vermitteln zu können. Jedoch dies wenigstens möchte ich mit einiger Gewissheit für jetzt behaupten, dass dieser Codex eben derselbe ist, den, wie bereits oben Eingangs erwähnt worden, Mendelssohn, so wie sein Vorgänger Oppenheim als die einzige Quelle benutzt hatten. Alle Anzeichen sprechen dafür, die man aus den berichtenden Worten3) Mendelssohn'8 in seiner Vorrede zur Thora entnimmt, und ein genauer Vergleich derselben kann nur diese Behauptung bestätigen.4) Gleichwohl aber macht auch dies, wie alles Andere über den Inhalt dieses Ms er. bisher Gesagte durchaus nicht den An- Spruch, als eine massgebende Beurtheilung und noch weniger als eine erschöpfende Mittheilung angesehen zu werden. Es dürfte sich wohl noch manches Be achtens werthe darin auffinden lassen von demjenigen, der eine genaue vergleichende Untersuchung desselben sich zur ernsten Aufgabe stellt, der ich mich, 3) Wenn Mendelsohn dort mit Gewissheit angibt, dass dieser Codex in Worms angefertigt wurde, — ובן נמצא בידי פיר״שי והרשב״ם ז״י^ כ״י ק^ף נכתב בק״ק ווירמייוא — so mag es wohl doch nur eine Vermuthung von ihm sein, die sich vielleicht nur auf die Oertlichkeit der vielen Besitzer desselben, wie es die Unterschriften bekunden, . gründet, und auch darauf, dass der Anfertiger ein Deutscher gewesen sei, weil etwa das dazu gefügte, oben genannte Wortverzeichnis auch deutsche Erklärung enthält. Was letzteres anbelangt, so könnte es weniger zum Beweise dienen, da es von einer andern Hand später dazu geschrieben worden sein mag, wie die Sehriftzüge desselben auch darauf hindeuten. 4) Vergl. auch Mtsschr. XIII. Juniheft, wo eine gleiche Ansicht darüber ausgesprochen ist.