Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Zur Geschichte der allegorischen Schriftauslegung
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 346 (sequence 12)
- Language
- German
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י ד •׳־י^י ' v; י' 0״״־״ ־~־ל ". ׳- ,Vv *י*^*ע*״* :עי י 'V1* *> Analekteii. 1710, S. 22) ausführlich dargestellt. Auch da ist es jene Soharstelle mit ihrer Dreitheilung von Kleid, Körper und Seele der Thora, die zum Hauptbeweis für die Berechtigung der allegorischen Auslegungen angerufen wird. 5346 Aoalekten. Stenographischer Bericht aus der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses. Wir theiien hier folgenden, in die öffentlichen Blätter nicht übergegangenen stenographischen Bericht mit: Unter Lit. N. folgt die Petition des Oberrabbiners Sutro in Münster, der nicht ermüdet in seinem Bestreben, durch Vermittelung des Abgeordnetenhauses immer von Neuem das Unrecht zur Sprache zu bringen, welches seinen Religionsgenossen dadurch geschieht, dass ihnen eine Reihe der wichtigsten Thätigkeiten im Staate — insbesondere das Amt des Richters und, bis auf wenige Stellen, das des Lehrers — nicht blos faktisch, sondern auch prinzipiell verschlossen bleibt. Der Antrag der Kommission lautet: die Petition des Ober־Rabbiners Sutro in Münster der Staats-Regierung mit der Erklärung zu überweisen, dass die darin gerügte Praxis der Staats-Regierung bezüglich der Ausschliessung der Juden von öffentlichen Aemtern die Art. 4 und 12 der Verfassung verletze. Der Herr Abgeordnete Dr. Kosch hat das Wort. Abgeordneter Dr. Ko sch (vom Platz): Meine Herren! ein paar Worte müssen Sie mir noch gestatten. Ich habe gegen den Bericht im Ganzen und gegen den Antrag der Kommission nicht das Mindeste einzuwenden, ich unterstütze ihn vollständig. In dem Bericht bin ich aber auf 8. 41 zwei Anschauungen begegnet, denen ich mich verpflichtet halte, entgegenzutreten. Auf S. 41 finden Sie die Stelle: ״Dem Staatsbürger jüdischer Religion sollen wir den Weg zum Richter oder zum öffentlichen Lehramte nicht verschränken oder verbauen, zu welchem ihn ein innerer Beruf hingetrieben und ein emsiger Eiei88 vorbereitet haben mag. ZUm wie viel we-